Michael Opielka: Grundrente in Deutschland . Sozialpolitische Analysen

Online-Publikation: November 2008 im Internet-Journal <<kultur-punkt.ch>>
Ereignis-, Ausstellungs-, AV- und Buchbesprechung
 
Aus der Reihe: Perspektiven der Sozialpolitik Bd. 6
270 S. Br. ISBN: 978-3-8100-4049-7, EUR: 24,90
VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004; www.gwv-fachverlage.de

Inhalt
Reform der Sozialen Sicherung: die Grundrente
Der Band versammelt die wichtigsten wissenschaftlichen VertreterInnen und KritikerInnen einer Reform des deutschen Alterssicherungssystems in Richtung auf eine Grundrente. Soziologische, ökonomische, juristische und politologische Aspekte werden umfassend erörtert. In der Diskussion um einen Umbau des Sozialstaats in Deutschland nimmt die Idee der Grundrente seit vielen Jahren einen zentralen Platz ein. Die Idee besagt, dass jeder Bürgerin und jedem Bürger unabhängig von der Erwerbs- und Familienbiographie im Alter ein Recht auf Einkommen zukommt.
Der Band "Grundrente in Deutschland" versammelt die wichtigsten wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren in der Diskussion um die Weiterentwicklung des Alterssicherungssystems in Richtung Grundrente. Dabei werden verschiedene Finanzierungsmodelle diskutiert und zum Teil durchgerechnet. Prominente BefürworterInnen und KritikerInnen kommen zu Wort. Bemerkenswert sind die Beiträge über die Erfahrungen mit Grundrentensystemen in anderen europäischen Staaten; exemplarisch stehen hierfür Länderanalysen aus Schweden, der Schweiz und den Niederlanden. Sie berücksichtigen auch die teils historisch weiter zurückliegenden Probleme des Übergangs zu einer Grundrente.

Inhaltsfolge
Die Grundrente denken - Zu Fragen der Finanzierung einer Grundrente für das Alter - Grundrente und Grundsicherung im Alter - Übergang zu einem Grundrentensystem - Volkswirtschaftliche Aspekte eines Grundrentensystems - Renten in Schweden - auf dem Weg zur Grunddrente? - Die 'heimliche Revolution'. Struktur, Entwicklung und Zukunft des holländischen Rentensystems - Grundrenten in der Schweiz - Auswirkungen eines Grundrentensystems auf die internationale Sozialpolitik

Zielgruppe
Studierende und Lehrende der Soziologie, Wirtschaftswissenschaften, Sozialpolitik und LeserInnen mit allgemeinem Interesse an der Reform sozialer Sicherungssysteme

Über den Autor
Prof. Dr. rer- soc. Michael Opielka lehrt Sozialpolitik im Fachbereich Sozialwesen an der Fachhochschule Jena und ist Geschäftsführer des Instituts für Sozialökologie (ISÖ), Königswinter.

Fazit
Dem Herausgeber und sozialpolitischer Analyst Michael Opielka gibt in seinem Diskursbuch " Grundrente in Deutschland"
einen umfassenden Überblick und zeigt so realisierfähige Visionen auf, die der Grundsicherung unserer Zukunft ein praktisches und diskursives Gegenbild zur Fratze des Neo-liberalismus wie -konservatismus präsentieren.
Weitere vertiefende Hinweise:
http://archiv.kultur-punkt.ch/akademie4/kooperation-swr2/swr2-opielka-soziales-buergergeld05-12.htm
http://archiv.kultur-punkt.ch/akademie4/diskurs/pa-06-1-spiritualitaet-zukunft-buergergeld.htm

Prof. Michael Opielka: Die Zukunft des Sozialen – Plädoyer für einen Paradigmenwechsel - Grundeinkommen

 

SWR2 AULA

 Autor und Sprecher: Professor Michael Opielka
Redaktion: Ralf Caspary; Susanne Paluch. Sendung: Sonntag, 18. Dezember 2005, 8.30 Uhr, SWR 2
Bitte beachten Sie: Das Manuskript ist ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch bestimmt.
Jede weitere Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers bzw. des SWR.

Überblick
Der Sozialstaat muss modernisiert werden, das ist in der öffentlichen Diskussion unstrittig. Einige Experten plädieren dabei für eine neue bürgergesellschaftliche Sozialpolitik, deren wichtigstes Element eine Bürgerversicherung ist.

Sie richtet sich nicht mehr nach dem Beschäftigungs-, sondern dem Bürgerstatus. Die gesamte Bevölkerung würde ohne Ausnahme in die Sozialversicherung einzahlen, was im Rahmen des demografischen Wandels die einzige Möglichkeit ist, die Sozialsysteme zu retten. Michael Opielka, Professor für Sozialpolitik in Jena, zeigt am Beispiel des Grundeinkommens, wie der Sozialstaat umgebaut werden muss.

Bitte beachten Sie: Das Manuskript ist ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch bestimmt.
Jede weitere Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers bzw. des SWR.
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Ansage:

Heute mit dem Thema: „Die Zukunft des Sozialen - Plädoyer für einen Paradigmenwechsel“.

Vor einigen Wochen wurden von Aktivisten an den Bahnhofswänden in Dortmund, Frankfurt am Main und Berlin Plakate aufgehängt mit der Überschrift: „Freiheit statt Vollbeschäftigung“. Die Demonstranten verliehen damit ihrer Meinung Nachdruck, Arbeitslosigkeit sei nicht mehr ein Zeichen von Armut, sondern Zeichen gesellschaftlichen Wohlstands und einer neuen Produktivität. Das klingt zunächst einmal kurios und naiv, doch die Aktivisten sind nicht allein: Vordenker sowohl aus dem linken als auch dem rechten politischen Lager in Deutschland haben viele Konzepte in der Schublade, die den Sozialstaat radikal reformieren wollen, indem zum Beispiel der Zusammenhang zwischen Arbeit und Einkommen ganz entkoppelt wird, indem dann jedem Bürger, jeder Bürgerin ein Grundeinkommen gezahlt wird, das existenzsichernd sein soll, unabhängig davon, ob der oder die Betroffene arbeitet oder nicht.

Mal heißt die Lösung Grundeinkommen, mal Bürgergeld, mal Sozialeinkommen, mal negative Einkommensteuer- es geht immer um das Eine: Um eine Transformation des Sozialstaats, die sich nicht mehr kapriziert auf den arbeitenden Bürger, auf die Lohnarbeit, sondern auf den freien, selbstbestimmten, flexiblen Bürger, der sich längst von den herkömmlichen Formen der Erwerbsarbeit verabschiedet hat.

Michael Opielka gehört zu diesen Vordenkern; er ist Professor für Sozialpolitik an der Fachhochschule Jena und propagiert in Aufsätzen, Büchern und Interviews die Idee des Grundeinkommens, mit deren Hilfe man – so Opielka - viele sozialökonomische Probleme des deutschen Sozialstaats lösen könne.

In der SWR2 AULA zeigt Opielka, wie der traditionelle Sozialstaat umzubauen ist, wie man ein Bürgergeld überhaupt finanzieren kann, warum das Konzept ein Schritt hin zu mehr Freiheit bedeutet.


Michael Opielka:

Im internationalen Vergleich ist der deutsche Sozialstaat ein besonderes Modell. Die vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten konservativen kontinentalen Sozialstaat, der auch als „Bismarck-Typus“ bezeichnet wird. Das Besondere daran ist zum einen die Orientierung an der Lohnarbeit. Ich sage bewusst Lohnarbeit, denn schon der Begriff Erwerbsarbeit wäre zu weit gefasst; er beinhaltet ja auch selbstständige Arbeit, und das gehört nicht zum Zentrum des deutschen Sozialstaatsmodells. Zum zweiten ist aber auch der sogenannte „Korporatismus“ charakteristisch, ein Relikt der feudalen Gesellschaftsordnung des späten 19. Jahrhunderts. Korporatismus meint eine Gesellschaftsidee, in der die Menschen nach den Korporationen definiert und klassifiziert werden, ein Begriff, der von Georg Wilhelm Friedrich Hegel stammt: Die Berufsstände sind eigentlich das Zentrum der gesellschaftlichen Ordnung.

Dieses auf Lohnarbeit zentrierte und zugleich korporative alte Modell hat in Deutschland folgende Effekte: Wir organisieren unsere soziale Sicherung entsprechend der Lohnarbeit und den verschiedenen Berufsständen. Noch immer gibt es z. B. „Privilegiertenkassen“ für Freiberufler, vor allem natürlich auch für Beamte; besser verdienende Selbstständige haben in sozialpolitischer Hinsicht Vorteile, indem sie sich aus den solidarischen Systemen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung herausnehmen. Andererseits sind knapp 90 Prozent der Bevölkerung Lohnarbeiter im klassischen Sinn. Und daran orientieren sich die großen Systeme der deutschen sozialen Sicherung. Genau hier ist die ideologische Wurzel zu finden, warum wir uns so schwer tun, eine Alternative zur Lohnarbeit, überhaupt zu diesem Sozialstaat zu akzeptieren, erstaunlicherweise sowohl auf Seiten der Gewerkschaften als auch der Arbeitgeber. Allerdings gibt es in beiden Gruppen auch Menschen, die sehen, dass eine gewisse Abkehr von der Zentrierung auf die Lohnarbeit auch zu Effizienz- und Freiheitsgewinn führen kann. Nur leider ist ihr Anteil zur Zeit noch viel zu gering.

Ich glaube, dass die Orientierung auf die Lohnarbeit zunächst einmal geistig überwunden werden muss. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Bürgerversicherung. Selbst die sogenannte Kopfpauschale, wie sie die christdemokratische Union im letzten Bundestagswahlkampf stark propagiert hat, ist im Kern eine Bürgerversicherung, wenn sie für alle Bürger gelten soll und nicht nur für die gesetzlich versicherten Bürger. Dazu hat sich die CDU allerdings unklar geäußert.

Wenn eine Kopfpauschale für alle Bürger gilt wie beispielsweise in der Schweiz, dann muss man von einer Bürgerversicherung sprechen. Und jeder Schritt vom Arbeiter zum Bürger ist letztendlich zugleich ein Schritt in Richtung Grundeinkommen. Und wenn man die Menschen als Bürger absichert, nicht mehr als Erwerbstätige, stellt sich natürlich die Frage, wie man das macht, nach welchen Wertmaßstäben wir das Existenzminimum, das für ein Grundeinkommen die Basis wäre, bemessen. Das ist sozialphilosophisch, ethisch betrachtet das Einfallstor für die Idee eines Grundeinkommens.

Das Konzept ist im Grunde sehr einfach: Jeder Menschen hat qua Existenz ein Recht auf ein Einkommen, das sein Dasein sichert, und zwar unabhängig davon, ob er einer Arbeit nachgeht oder irgendwelche Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber erfüllt. Das Grundeinkommen ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht, das zweifellos revolutionär erscheint, denn es bricht mit einigen zentralen Prämissen unserer Arbeitsgesellschaft und unseres Sozialstaats. Die zentrale Prämisse lautet ja, wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Dieser biblische Satz ist sehr tief in unser kollektives Bewusstsein eingegraben, er prägt sowohl unser Denken als auch die institutionellen Strukturen unserer Wohlfahrtsgesellschaft.

Trotzdem könnte ein Grundeinkommen Lösungen für zumindest zwei unserer heutigen sozialökonomischen Probleme anbieten. Das eine ist die Erwerbslosigkeit und der damit verbundene Wandel der Arbeit, das zweite die Veränderung des Sozialstaats.

Der Wandel der Erwerbsarbeit wird überall aus guten Gründen diskutiert, denn natürlich ist die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit ein Problem, hinter dem zwei Entwicklungen stehen: Zum einen geht es um die Frauenerwerbstätigkeit, die in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen hat - in Westdeutschland, aber natürlich auch in Ostdeutschland. Wobei hinzuzufügen ist, dass Ostdeutschland ja schon immer eine sehr hohe, aus der DDR überlieferte Frauenerwerbsquote gehabt hat. Das gibt es in anderen Staaten übrigens auch. Der deutsche Sozialstaat zeichnet sich aber dadurch aus, dass er besonders unfähig war und ist, die vermehrte Frauenerwerbstätigkeit und die damit verbundenen neuen Arbeitsverhältnisse und -strukturen aufzunehmen und zu integrieren. Ein großer Teil der Tätigkeiten von Frauen lässt sich nicht mit der herkömmlichen Kategorie der Lohnarbeit fassen. Ein zweiter Stichpunkt ist die Flexibilisierung bzw. Prekarisierung; hier geht es um prekäre Arbeitsverhältnisse, um befristete Arbeitsverträge, um damit verbundene Niedriglohneinkommen, die zeigen, dass Erwerbstätigkeit alleine keinesfalls mehr existenzsichernd sein muss. Und genau diesen beiden Problemen, diesen Entwicklungen könnte man meines Erachtens durch Einführung eines Grundeinkommens begegnen. Wir werden das gleich noch genauer sehen.

Das zweite Problem, auf das ich nochmals kurz eingehe, ist der Wandel des Sozialstaats. Der Sozialstaat hat sich in den vergangenen Jahren, vor allem seit der sogenannten Agenda 2010, sehr verändert. Hartz IV ist ein Symbol dafür. Vielen Menschen aus unteren Schichten, aber auch aus der Mittelschicht wird vermittelt, dass sie sich langfristig auf keinen Fall „sicher“ fühlen dürfen. Im Gegenteil, sie müssen davon ausgehen, dass nach einem Jahr Erwerbslosigkeit praktisch der Absturz in die Armut droht, dass Ersparnisse liquidiert werden bzw. man sie auflösen muss. Kurz: Hartz IV hat deshalb auch ein Unbehagen in der Bevölkerung ausgelöst, weil es einen prinzipiellen Wandel von Anrechten zu Bedürftigkeiten signalisiert. Das ist ein Problem, das bei den politischen Eliten überhaupt noch nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen wird. Nehmen wir zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung. Auch hier geht es um neue Formen der Bedürftigkeit. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach dem Gutachten der Rürup-Kommission aus dem Jahr 2003 aller Voraussicht nach etwa 40 Prozent der Rentner im Jahr 2020 damit rechnen müssen, mit ihren gesetzlichen Rentenansprüchen auf Grundsicherungsniveau zu liegen. Heute sind das etwa „nur“ 3 bis 4 Prozent. Die kontinuierliche Senkung des Rentenniveaus (faktisch passiert das, indem die Renten einfach nicht mehr angepasst werden) hat zur Folge, dass wir das Thema der Altersarmut in quantitativer und qualitativer Weise ganz neu erleben werden. Norbert Blüm hat einmal gesagt, Rente ist Arbeitslohn für Lebensleistung. Der Gedanke dahinter ist, dass die Ungleichheit der Erwerbseinkommen im Lebenszyklus sich eben auch in der Rente abbilden soll.

Für beide Probleme, Erwerbslosigkeit und Sozialsicherung, beinhaltet das Grundeinkommen eine alternative Antwort, denn es basiert auf dem Gedanken, dass wir aus der erzwungenen Arbeitslosigkeit in eine Art freiwillige oder auch eine partielle Arbeitslosigkeit gelangen können. Es geht nicht mehr um die traditionellen Konzepte von Arbeitslosigkeit und von Erwerbsarbeit, es geht um neue Mischformen: um Arbeit in der Freizeit, um Arbeit in Form des sozialen Engagements, um Erziehungsarbeit in der Familie, um ehrenamtliches Engagement, um Tätigkeiten, die man nicht auf herkömmliche Weise entlohnen kann, sondern die man durch ein Grundeinkommen sichern könnte.

Wir können die jetzigen Paradoxien des traditionellen Sozial- und Wohlfahrtsstaats sehr gut sehen am Beispiel der Erwerbsunfähigkeitsrente, die lange Zeit einen Ausstieg darstellte für ältere Arbeitnehmer. Warum ist das so? Weil die Erwerbsunfähigkeit ein gesellschaftlich respektabler Zustand ist, nach dem Motto: Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, dann musst du auch nicht mehr arbeiten. Dem Arbeitslosen aber wird vorgehalten, er könne ja, aber - und jetzt kommt die Hartz IV-Pointe - er wolle nicht. Dieser Vorwurf wird von vielen Arbeitslosen als ein Mangel an Respekt erlebt und lässt sie immer wieder und in zunehmendem Maße in Resignation, Ratlosigkeit und gesundheitliche Probleme stürzen.

Gehen wir zur nächsten Frage, die mit diesen Problemen eng zusammen hängt: Werden die Menschen vielleicht wirklich weniger arbeiten, sofern sie durch ein Grundeinkommen abgesichert sind? Werden sie nicht demotiviert, passiv?

Zunächst ist natürlich entscheidend, wie hoch ein Grundeinkommen sein soll. Diskutiert werden im Moment ca. 50 bis 60 Prozent des derzeitigen Nettodurchschnittseinkommens, in Zahlen ausgedrückt etwa 700 Euro im Monat. Es gibt auch Befürworter, die von 1000 Euro oder mehr sprechen. Die Höhe hängt natürlich immer davon ab, wie ein solches Grundeinkommen finanziert würde. Als Möglichkeit wird etwa eine Erhöhung der Mehrwertsteuer genannt. Der Gründer der dm-Märkte, Götz Werner, schlug diese Lösung vor. Die Finanzierung solle komplett durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 40 Prozent erfolgen und gar nicht mehr über die Einkommensteuer. Das würde auch bedeuten, dass das Grundeinkommen höher sein muss, denn wir bekommen ja als Konsumenten durch Erhöhung der Mehrwertsteuer weniger für unser Geld. Damit ist klar, dass die Höhe des Grundeinkommens immer vom Kontext des Preisniveaus, der Lebenshaltungskosten, Miete und sonstigen unverzichtbaren Ausgaben, abhängen muss. Das Niveau des Grundeinkommens kann man nicht abstrakt festlegen, sondern es ist eng verbunden mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage. Generell als Orientierung kann man aber sagen, etwa 50 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens soll etwa das Niveau des Grundeinkommens betragen.

Würden die Menschen prinzipiell nicht mehr arbeiten, wenn sie dieses Grundeinkommen erhalten würden? Eigentlich gibt es keine Evidenz dafür. In den USA wurden in den späten 60er bis in die frühen 80er Jahre Experimente mit einer sogenannten negativen Einkommenssteuer durchgeführt, die auch wissenschaftlich sehr genau evaluiert worden sind. Seattle-Denver-Experiment, New Jersey-Experiment sind hier die Stichpunkte. Die Erkenntnisse aus diesen Experimenten sind sehr interessant: Nur bei einer einzigen Gruppe der Probanden kam es zu einem zumindest teilweisen Rückgang der Arbeitswilligkeit, nämlich bei alleinerziehenden Frauen mit mehr als einem Kind unter 8 Jahren. Also diejenigen Frauen, die Verpflichtungen im familiären Bereich hatten und auch nicht auf öffentliche Betreuungseinrichtungen zurückgreifen konnten, zogen ihr Arbeitsangebot teilweise zurück. Da würde jeder natürlich sagen, das ist völlig verständlich. Noch spannender ist jedoch die Beobachtung, dass die Arbeitswilligkeit in vielen Fällen sogar anstieg. Woran lag das? Das lag daran, dass jedes Grundeinkommensmodell natürlich auch intelligente Formen des Übergangs zwischen dem Grundeinkommen und den Erwerbseinkommen berücksichtigen muss. Das heißt, es müssen starke Anreize für die Menschen geschaffen werden, um über das Grundeinkommen hinaus noch weiteres Einkommen zu verdienen und sich dafür auch zu engagieren. Das ist ein sozialwissenschaftlich und ökonomisch wirklich komplizierter und nicht einfach zu verstehender Zusammenhang. Es zeigt sich jedenfalls in all diesen Experimenten, dass die in unserer öffentlichen Diskussion immer wieder beschworene Formulierung des Lohnabstandsgebotes nicht richtig ist. Es geht dabei um die Vorstellung, dass die Menschen gerade in den unteren Lohngruppen nicht motiviert wären zur Erwerbstätigkeit, wenn es nicht einen entsprechend respektablen Abstand zwischen dem Grundeinkommen, heute dem Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld, und den niedrigsten Löhnen gäbe. Diese Vorstellung konnte in Experimenten nicht gestützt werden!

Natürlich gibt es Einzelfälle: Menschen, die sich vom Arbeitsmarkt zurückziehen, deren Motivation gering ist, die frustriert sind und die gar nicht mehr als das Grundeinkommen haben möchten. Es gibt Menschen, die sich in der Schwarzarbeit, in der Dunkel- und Halbwelt wohlfühlen. Aber es gibt überhaupt keinen empirischen Hinweis darauf, dass der Anteil der „Faulen“, „Betrüger“, der „Parasiten“, um den früheren Arbeitsminister Wolfgang Clement zu zitieren, durch ein Grundeinkommen steigen wird, und dass wir bei der ärmeren Bevölkerung einen höheren Anteil an problematischen Charakterstrukturen finden als bei den höheren Einkommensgruppen – als ob sozusagen der Ärmere stärker verleitet wäre zum Parasitentum als der Wohlhabende.

Es gibt also für diese Vorurteile keine Belege, ganz im Gegenteil: Fast jeder möchte mehr als ein Grundeinkommen von 700 Euro, denn 700 Euro sind nicht viel, wenn man davon seinen ganzen Lebensunterhalt einschließlich Miete usw. bestreiten muss. Das Grundeinkommen stellt also nur den Sockel dar, auf dem man aufbauen kann. Und genau so wird das von den meisten Menschen auch gesehen. Wir dürfen also darauf vertrauen, dass die Sorge vor einem massenhaften Rückzug aus dem Erwerbsleben unbegründet ist.

Wie könnte ein Grundeinkommen nun konkret finanziert werden? Es werden zwei Modelle diskutiert: Die negative Einkommenssteuer (Bürgergeld) und die Sozialdividende. Ich will beides kurz erläutern:

Die negative Einkommenssteuer bedeutet im wesentlichen, dass der Steuertarif quasi „nach unten verlängert“ wird. Wer also weniger Einkommen zur Verfügung hat als das Existenzminimum, hat einen Anspruch von Zahlung auf Steuern, also auf eine negative Steuer. Der Gedanke der Negativsteuer ist aber bei der Durchführung doch recht kompliziert, weil es nicht nur um das Minimum geht, sondern auch um die Frage, mit welchem zusätzlichen Steuersatz dann weitere Einkommen verrechnet werden. Das wird jetzt in einer Radiosendung etwas kompliziert, aber ich möchte es mit möglichst einfachen Worten ausdrücken. Das Problem der Negativsteuer ist: Je höher der Anrechnungssatz für zusätzliche Einkommen ist, umso geringer ist natürlich der Anreiz für zusätzliches Einkommen. Üblicherweise wird von 50 Prozent ausgegangen. Wenn ich aber 50 Prozent Anrechnungssatz habe, heißt das rein rechnerisch, dass ich bis zum Doppelten des Grundeinkommensbetrages noch sozusagen Subventionen des Staates bekomme und erst ab dem Doppelten des Grundeinkommensbetrages überhaupt Steuern bezahlen muss. Das ist ein nicht so einfacher Gedanke, den ich an einem weiteren Beispiel noch mal verdeutlichen möchte:

Bei der negativen Einkommensteuer haben wir eine breite Übergangszone zwischen dem Minimum und dem sogenannten Break-Even-Point, also dem Punkt, ab dem man überhaupt Steuern zahlt. Das ist einer der Hauptgründe, warum viele Ökonomen skeptisch sind gegenüber diesem Modell, denn das Problem betrifft weniger Alleinstehende, sondern insbesondere große Haushaltsgemeinschaften, also Familien mit mehreren Angehörigen und mehreren Kindern, bei denen dann der Break-Even-Point weit oberhalb des Durchschnittseinkommens liegt. Und um dieses Problem auszugleichen, wird der Anrechnungssatz von den Vertretern dieses Vorschlags oft wieder höher angesetzt, was wiederum den Arbeitsanreiz senkt. Zusammengefasst kann man sagen, das Modell der negativen Einkommenssteuer ist sicherlich ein interessantes Modell, aber doch in seiner Ausführung problematisch, wenn der Staat nicht zu große Einkommensausfälle riskieren will.

Die zweite Möglichkeit, die Sozialdividende, ist dagegen eher simpel aufgebaut. Sie besteht darin, dass jeder Bürger, jede Bürgerin den Grundeinkommensbetrag monatlich einfach auf das Konto überwiesen bekommt, 700,-- Euro pro Erwachsenen. Dazu addiert sich dann das Arbeitseinkommen, und erst auf den Gesamtbetrag wird Steuer erhoben. Man kann sich schon denken, dass so ein Grundeinkommen mit einem enormen Geldvolumen ausgestattet sein muss, Schätzungen zufolge etwa 500 bis 700 Milliarden Euro pro Jahr, je nach dem, wie hoch das Grundeinkommen ist. Da muss man sich natürlich fragen, wie das überhaupt finanziert werden soll.

Realistisch betrachtet ist das Grundeinkommen ein Anspruch, der aber von all denjenigen, deren Einkommen höher liegt als das Grundeinkommen, im Prinzip nicht gefordert werden kann. Um das zu gewährleisten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ich habe jüngst vorgeschlagen, dass diejenigen, die das Grundeinkommen unrechtmäßig in Anspruch nehmen, es zuzüglich Zinsen wieder zurückzahlen müssen, ähnlich den Zinsen eines Girokontos, und das brächte der Grundeinkommenskasse doch wieder ganz erkleckliche Einnahmen.

Das alles sind komplizierte technische Details, aber man erkennt schon, dass die verschiedenen Modelle letztendlich ganz ähnlich funktionieren: Es muss oberhalb des Grundeinkommens eine Art von Besteuerung geben; unterhalb dieser Grenze müsste differenziert betrachtet werden, wie kleinere Einnahmen verrechnet werden könnten. Das ist das Prinzip, das allen Modellen gleich ist und auch funktioniert, wie Experimente schon gezeigt haben. Genau genommen könnte man sogar das Arbeitslosengeld II als eine Art Grundeinkommen bezeichnen, allerdings ist es gebunden an die Teilhabe am Erwerbssystem, das heißt, Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen immer wieder dokumentieren, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das wiederum beinhaltet nicht nur fördernde, sondern eben auch fordernde, mitunter auch Zwangselemente. Das ist ja genau das, was zu Unstimmigkeiten und zu Enttäuschungen der Betroffenen führt, was durch die Alternative des Grundeinkommens überwunden werden soll.

Zielt der Gedanke des Grundeinkommens auf das Prinzip der eierlegenden Wollmilchsau? Kann man damit alle sozialökonomischen Probleme lösen? Natürlich ist das nicht der Fall. Ein Grundeinkommen ist selbst in sozialpolitischer Hinsicht nicht die einzige Alternative. Es muss eingebettet sein in eine umfassende Sozialstaatsreform, in der der Staat die Verantwortung hat vor allem für das Minimum, die Existenzsicherung, nicht aber dafür, alle Einkommensschichtungen in den Lagen der Betroffenheit, Elternzeit, des Alters, der Krankheit zu berücksichtigen. Damit ist der Sozialstaat strukturell schlicht überfordert, nicht zuletzt auch deswegen, weil gerade die Gruppen, die besonders gut verdienen, zum Beispiel im Durchschnitt besonders lange leben, was bedeutet, dass deren Renten einerseits sehr hoch sind und andererseits besonders lange ausgezahlt werden müssen. Und in diesem Kontext signalisiert ein Grundeinkommen ein zentrales Element einer grundlegenden Sozialstaatsreform, die ich als „garantistisch“ bezeichne.

Mit meinem Vorschlag habe ich mich an der Schweiz orientiert. Die Schweiz hat vor über 25 Jahren bereits ein sehr interessantes Rentenmodell eingeführt, und seither ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung eine der zentralen Stützen der Schweizer Sozialpolitik. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist dort versichert, es handelt sich als um eine Bürgerversicherung, jeder zahlt 10,1 Prozent des gesamten Einkommens ohne Obergrenze und Freibetrag des steuerlichen Einkommens an die Alters- und Hinterlassenenversorgung sowie an die Invalidenversicherung. Im Gegenzug erhält jede Bürgerin und jeder Bürger im Alter, sofern er oder sie mindestens soviel eingezahlt hat wie der Durchschnitt in seiner oder ihrer Altersklasse, mindestens eine existenzsichernde Grundrente und maximal das Doppelte der Grundrente. Dies scheint mir ein geeignetes Vorbild für Deutschland zu sein. Die Schweizer zahlen 10,1 Prozent in die Rentenkasse, noch einmal 20 Prozent kommen aus den steuerlichen Haushaltskassen. In Deutschland zahlen wir zur Zeit 19,1 Prozent, demnächst aber 19,9 Prozent Rentenbeitrag, und zusätzlich werden noch einmal fast ein Drittel der gesamten Rentenausgaben aus dem Staatshaushalt (Ökosteuer, Mehrwertsteuererhöhung usw.) abgedeckt. Das heißt, die Beschränkung der gesetzlichen Rentenversicherung auf diesen Korridor von 1 zu 2 reduziert die Ausgaben dramatisch.

Entsprechend habe ich vorgeschlagen, eine Grundeinkommensversicherung einzuführen, die sämtliche Einkommensleistungen, insbesondere natürlich die Rentenversicherung, aber auch die Arbeitslosenversicherung, das Erziehungsgeld, Kindergeld usw. umfasst, die mindestens das Grundeinkommen von etwa 700 Euro garantiert und maximal das Doppelte, wobei ältere Menschen einen gewissen Aufschlag bekommen müssen. Denn bei älteren Menschen kann man ja nicht mehr davon ausgehen, dass sie noch erwerbstätig sind. Ich kam bei meiner Kalkulation auf einen Sozialsteuersatz von 17,5 Prozent. Wenn dann noch die Krankenversicherung ähnlich finanziert würde als eine Art Bürgerversicherung, hätten wir 25 Prozent Sozialversicherung, die wir aufwenden müssen – natürlich ohne Obergrenze – als eine Art Mindestbesteuerung. Das bedeutet gegenüber den heutigen 40 Prozent Sozialversicherungsbeitrag eine dramatische Reduzierung der Lohnnebenkosten, was ja immer wieder gefordert wird, um die Wirtschaft flott zu machen.

Dieses Konzept, das natürlich im Einzelnen noch diskutiert werden müsste, verdeutlicht, dass ein Grundeinkommen finanzierbar ist, sofern es einerseits basiert auf den Prinzipien unserer sozialen Sicherung, diese aber zugleich in den zentralen Bereichen, nämlich bei der Absicherung des Existenzminimums und einer würdevollen Existenzsicherung, weiter entwickelt. Ich habe beispielsweise vorgeschlagen, dass das Arbeitslosengeld auf unbegrenzte Dauer bezahlt wird, natürlich verbunden mit der Verpflichtung für den Arbeitslosen, Arbeit anzunehmen. Die Schweizer und Skandinavier haben das so gelöst, dass dort die Gewerkschaften für die Arbeitslosenversicherung verantwortlich sind. Wer sich aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen will, dem steht das Grundeinkommen zu. Mein Vorschlag dazu ist das Modell eines „Bafög für alle“, also 50 Prozent zahlt der Staat als Garantieleistung, 50 Prozent ist Darlehen. So hat jeder die Möglichkeit, sich für eine gewisse Zeit aus dem Erwerbsleben auszuklinken und dann auch wieder herein zu finden. Das würde die Flexibilisierung der Arbeitsstrukturen und der Lebensverhältnisse, von der Soziologen reden, erst angemessen begleiten.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz auf die Frage eingehen, ob der Gedanke des Grundeinkommens nicht einfach nur visionär, unrealistisch oder gar einfach „links“ sei.

Darauf kann ich mit dem Beispiel der Schweiz ganz gut antworten. Die Schweiz ist wirklich nicht als sozialistisches Land bekannt, sondern wir haben es mit einer sehr ausgewogenen Demokratie zu tun, mit einer der ältesten Demokratien, einer Referendumsdemokratie. Und darin liegt für mich zugleich der politische Schlüssel zur Einführung eines Grundeinkommens. Ich glaube, die Idee des Grundeinkommens erfordert ein Referendum. Eigentlich muss die Bevölkerung in Deutschland befragt werden, ob sie das will oder nicht. Die Schweiz hat das getan und mittlerweile schon die 11. Volksabstimmung zur Alters- und Hinterlassenenversorgung durchgeführt. Jedes Mal stimmten weitaus mehr als 80 Prozent der Bevölkerung für dieses Modell.

Bisweilen wird in Frage gestellt, ob unsere politische Elite überhaupt für ein Grundeinkommen reif ist, ob sie bereit ist, sich auf eine grundlegende Reform einzulassen. Das ist in der Tat ein schwieriges Thema, denn dahinter steckt eigentlich eine philosophische Frage: Wie fähig ist der Mensch zur Freiheit? Wie fähig ist er, anderen Freiheit nicht nur zu gönnen, sondern sogar zu garantieren? Es geht ja bei dem Grundeinkommen um die Idee des freien Bürgers, der sich nicht gängeln lassen will, und es geht um die Frage: Wie hoch ist der Angstpegel in unserer Gesellschaft? – Und da muss man sagen: Er ist hoch. Bruno Frei, ein Ökonom aus Zürich, hat eine ganze Reihe von fantastischen Studien zur Glücksforschung vorgelegt und zeigte, dass wir Deutschen nicht nur eine ausgeprägte Neigung zur Melancholie haben, sondern auch zum Unglücklichsein, zum Skeptizismus. Grund dafür ist ein nicht unerheblicher Angstpegel. Ich glaube, dass aufgrund dieses Angstpegels viele Politiker Schwierigkeiten haben, sich der Idee des Grundeinkommens unvoreingenommen zu nähern.

Andererseits gibt es in der Politik auch Menschen, die Mut haben und Vertrauen in die Bürger. An diese Politiker richtet sich in erster Linie die Idee des Grundeinkommens. Die FDP zum Beispiel ist mit ihrem Vorschlag des sogenannten „Bürgergeldes“ einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Ich sage bewusst, einen „kleinen“ Schritt, weil der Vorschlag doch noch recht viele Widersprüchlich aufweist. Ein weiteres Beispiel ist Horst Seehofer, der noch vor einem guten Jahr für eine Grundrente eingetreten ist, ein Modell der katholischen Arbeitnehmerbewegung, die sich übrigens ausdrücklich für ein Grundeinkommen ausspricht. Nur wenige Tage später, als sich Lobbygruppen gegen eine Grundrente gewandt haben, hat Horst Seehofer den Vorschlag wieder fallen lassen.

Offenbar ist nicht nur die Politik das Problem, sondern vielmehr das gesamte Lobby-Wesen, die gesamte Elite in Verbänden, Wissenschaft und in der Politik. Und gegen diese Verbände kann eigentlich nur die Bevölkerung aufstehen. Immer mehr Menschen setzen sich für ein Grundeinkommen ein. Damit müssen unsere Politiker konfrontiert werden. Denn sie sind noch gefangen im alten Modell des Sozialstaats, dem Bismarckschen obrigkeitsstaatlichen Modell, das endlich überwunden werden muss.


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* Zum Autor:
Michael Opielka, geb. 1956, studierte Rechtswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Philosophie und Ethnologie in Tübingen, Zürich und Bonn. Promotion in Soziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2000 ist er Professor für Sozialpolitik an der Fachhochschule Jena. Seit 1987 ist er Geschäftsführer des Instituts für Sozialökologie in Königswinter.

Arbeitsschwerpunkte: Sozialpolitik, soziologische Theorie, Kultur- und Religionssoziologie, Familienforschung.

Bücherauswahl:
- Das garantierte Grundeinkommen (Hg). Entwicklung und Perspektiven einer Forderung. Frankfurt/M.
- Grundrente in Deutschland (Hg). Wiesbaden 2004.
- Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende Perspektiven. Rowohlts Enzyklopädie.
- Umbau des Sozialstaats (Hg). Essen 1988