Selbstbestimmt sterben & Sterbehilfe
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Wie selbstbestimmt sterben
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Selbstbestimmt sterben & Sterbehilfe
In der Ichform:
Ich will bei einer unheilbaren chronischen Erkrankung die sich zu einer immer stärker- für mich und besonders für Nahestehende - zu höchster Belastung führt (z.B. bei beginnender Demenz, Glaukom-bedingte Blindheit usw.) - trotz Hospiz- und palliativ-medizinischer- Sterbebegleitung -
selbstbestimmt durch Sterbefasten*aus dem Leben scheiden, und frei dafür mich zu entscheiden.
*) Sterbefasten – Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit FVNF**
Da weder eine Gewalthandlung noch Fremdeinwirkung und auch keine Sterbehilfe vorliegt, ist dem zuzustimmen.
**) Der Freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) ist eine altehrwürdige Weise sein Leben selbstbestimmt und human zu Ende zu führen. Er gewinnt Überzeugungskraft aus der Tatsache, dass man seinen Entschluss währenddessen tagelang überdenken und sogar revidieren kann.
http://www.sterbefasten.de/inhalt/selbstbestimmt-natuerlich-legal-sterben
**)
FVNF steht in direktem Gegensatz zu Verhungern und Verdursten, weil der Mensch bei letzterem i. d. R. noch leben will. Am Lebensende auf Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten, gilt als natürliche Reaktion. Sie künstlich zuzuführen schadet daher mehr als es nützt. Häufig wird sie eher zur Beruhigung der Lebenden eingesetzt, als zum Wohle der Sterbenden, mit dem Argument: Wir können doch niemanden verhungern und verdursten lassen.
Keine künstliche Zufuhr von Nahrung & Flüssigkeit
(Über eine Sonde zugeführte Flüssigkeit kann Durst nicht lindert, weil die Schleimhäute im Mund – wo das Durstgefühl entsteht – dadurch nicht benetzt werden. Statt dessen kann es zu Wassereinlagerungen kommen, die Übelkeit, Erbrechen und Atemnot zur Folge haben. )
Verzicht auf künstliche Flüssigkeitszufuhr
Wird auf die künstliche Flüssigkeitszufuhr verzichtet, werden vom Körper Ketone gebildet, die Müdigkeit und Gelassenheit bewirken. Zudem werden körpereigene Endorphine ausgeschüttet, die Schmerzlinderung und Euphorie zur Folge haben.
Das Wissen um FVNF als eine legale, humane und selbstbestimmte Möglichkeit friedlich das Leben zu beschließen, kann manchem die Kraft geben der letzten Lebensphase furchtlos entgegen zu sehen. Wer sich diese Option offen halten will, sollte vorher mit allen an der Pflege und Versorgung Beteiligten darüber sprechen und die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit des eigenen Entschlusses glaubhaft machen. Wichtig ist eine verständnisvolle Begleitung durch Ärzte zu sichern, die bereit sind palliative Unterstützung zu leisten. Da sie nichts tun, um das Sterben zu beschleunigen, sondern nur zum Wohle des Patienten tätig werden, sind sie standesrechtlich unangreifbar
Frank Spade
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Um in der Politik und öffentlichen Meinung noch stärker Präsenz zu zeigen, vor allem zu demonstrieren,
dass für viele Menschen das selbstbestimmte Sterben eine wichtige Forderung
ist, benötigen wir viele Unterstützer. Diese müssen nicht zwingend DGHS-Mitglied sein.
Ja, ich unterstütze die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit meiner Unterschrift
ideell, weil ich deren Ziele und den Einsatz für Selbstbestimmung bis zum Lebensende befürworte,
gehe damit aber keine weiteren Verpflichtungen ein.*
Als Dank dafür erhalte ich die DGHS-Mitgliederzeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“
(HLS) kostenlos zugeschickt (als PDF per E-Mail oder postalisch). Mir ist bewusst, dass ich keinen
Anspruch auf Mitgliederleistungen der DGHS habe.
Name,
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Postleitzahl, Stadt:
Sie möchten die HLS lieber per E-Mail erhalten? Ja, gerne. Und zwar an:
Datum, Unterschrift maschinengestützt
*Die DGHS versichert, dass Ihre persönlichen Daten geschützt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
T : 030 / 21 22 23 37-77
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Natürlich auch per Post an: DGHS e. V., Postfach 64 01 43, 10047 Berlin
http://www.dghs.de/
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Sterbehilfe
Selbstbestimmt sterben - aber wie selbstbestimmt?
Ein genereller Anspruch auf ärztliche Suizidhilfe setzt wichtige Grundsätze des ärztlichen Ethos außer Kraft. Das gilt aber auch für das Verbot einer gewissenhaften Abwägung, die sich aus der Teilnahme an der Lebensgeschichte eines Patienten und aus dem intensiven Gespräch mit ihm ergibt.
24.09.2015, von Professor Dr. Wolfgang Huber
er im eigenen Leben einem Sterbenskranken beigestanden hat, der wird für den Rest seines Lebens eine Erfahrung nie vergessen: auf die Empathie mit dem Leidenden kommt es an. Fürsorgliche Pflege ist das Wichtigste, was er braucht. In der Zuwendung zum Kranken spüren Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige, wann es so weit ist, dass die therapeutische Bemühung um die Erhaltung des Lebens übergeht in die Begleitung im Sterben. Zur rechten Zeit konzentriert sich die ärztliche Kunst auf die Linderung des Schmerzes. Der Einsatz kurativer Medizin tritt dahinter zurück. Ein Mensch wird auf der letzten Wegstrecke seines irdischen Lebens so begleitet, dass es friedlich zu Ende gehen kann.
Wenn Menschen darauf vertrauen, dass dieser Übergang zur rechten Zeit vollzogen wird, tritt die Angst vor qualvollen Verlängerungen des Leidens zurück. Die Hoffnung, in der vertrauten Umgebung sterben zu können, kann der Sterbephase etwas von ihrer Bedrohlichkeit nehmen. Die Gewissheit, auf der letzten Wegstrecke in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation gut aufgehoben zu sein, kann dabei helfen, das Sterben als Teil des Lebens anzunehmen. Das Vertrauen darauf, aus einem Geist der Empathie im Sterben Beistand zu erfahren, kann die Angst mildern, aus der heraus Menschen Hilfe zum Sterben fordern.
Hoffnung, Gewissheit und Vertrauen lassen sich nicht in Paragraphen kleiden, Empathie lässt sich nicht verordnen, der von Ärzten und Pflegekräften erhoffte Sterbebeistand lässt sich nicht in Gesetzesregeln fassen. Doch ebenso wenig sollte der Gesetzgeber die Erwartung wecken, wenn er alles regelt, könnten Menschen angstfrei sterben, ohne auf Hoffnung, Gewissheit und Vertrauen angewiesen zu sein. Die gegenwärtige Diskussion über den ärztlichen Beistand beim Suizid trägt die große Gefahr in sich, dass sie solche Erwartungen weckt: eine gesetzliche Garantie dafür zu schaffen, dass wir uns vor dem Sterben nicht mehr zu fürchten brauche.
Professor Dr. Wolfgang Huber bekleidete von 1994 bis 2009 das Amt des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, von 2003 bis 2009 war er auch Vorsitzender des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Dem im Jahr 2001 gegründeten Deutschen Ethikrat gehörte Huber bis zu der Übernahme des Ratsvorsitzes an.
Die aktuelle Diskussion fügt sich in eine gesellschaftliche Atmosphäre ein, in der die Tabuisierung des Sterbens abgebaut und die Verfügbarkeit des Sterbens gefordert wird. Während noch vor einigen Jahren das Schweigen über den Tod bedauert wurde, entsteht allmählich eine neue Selbstverständlichkeit des Redens über Sterben und Tod. Death-Cafés, wie sie in Großbritannien aus dem Boden sprießen, zeigen die Richtung an. Menschen tauschen sich nicht nur über die Erfahrungen aus, die sie beim Sterben naher Angehöriger gemacht haben. Sie entwickeln auch genaue Vorstellungen davon, wie sie sterben wollen und wann sie die Zeit dafür gekommen sehen.
Zwar ist es ein Segen, dass das Tabu aufgelöst und der Tod wieder als ein Teil des Lebens verstanden wird. Doch damit verbindet sich die Gefahr, dass manche als Meister ihres Lebens auch über den Tod verfügen wollen. „Lifecircle“ heißt eine neue schweizerische Sterbehilfeorganisation. Der Name ist Programm. Menschen sollen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben, wenn sie der Meinung sind, ihr Lebenszyklus neige sich dem Ende zu. Ob sich das daran zeigt, dass ihnen die Gartenarbeit schwerer fällt oder schwere Krankheit sie heimsucht, ist aus der Sicht der Sterbehelfer zweitrangig. Auf den gemeinsamen Sterbewunsch eines Paares antworten sie mit dem synchronen, ärztlich assistierten Suizid