Kritische Aufklärung über Organtransplantation

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Organspende 2019
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Tag der Organspende 2019

Wolfsburg - Renate Greinert, 1. Vorsitzende von KAO und das Vorstandsmitglied Christine Rohde nahmen vom 20.-21. Mai 2019 an einem Kogress der John Paul II Akademie in Rom teil zum Thema: „Brain Death, A Medicolegal Construct: Scientific & Philosophical Evidence“ (Hirntod – ein medizin-juristisches Konstrukt: Wissenschaftliche und philosophische Belege.)
Weltweit führende Kritiker des Hirntods, wie Prof Alan Shewmon, Prof Paul Byrne, Prof Josef Seifert, Prof Doyen Nguyen, Prof Cicero Coimbra, Fr Edmund Waldstein, Bischof Atanasius Schneider diskutierten mit einem internationalen Publikum über Fakten, wissenschaftliche Beweise zum Hirntod und Möglichkeiten der Behandlung eines schwer hirnverletzten Patienten.
Prof Paul Byrne brachte es auf den Punkt. „Der Hirntod ist eine Lüge“. Die Organentnahme tötet den Spender und führt den Empfänger in ein zweifelhaftes Leben, er ist immer noch schwer krank und muss sich nun anderen schwerwiegenden Problemen stellen, wie z.B. Organabstoßung, Organversagen, Krebs, Bluthochdruck, Osteoporose… Der Spender aber ist entsorgt, verursacht keine Kosten, belegt kein Bett und belastet nun nicht mehr die Krankenkassen. Die Amerikaner rechnen 2025 mit einem Gewinn von 55 Milliarden Dollar und gehen von einer jährlichen Gewinnsteigerung von 9% durch die Immunsuppressiva, die die Organempfänger zukünftig einnehmen müssen. Es ist leicht zu verstehen, warum Deutschland angeblich eine Widerspruchslösung brauchen soll, auch hier sollen mit unseren Organen die Gewinne der Pharmafirmen gesteigert werden.
In der Schweiz schlägt der Verein „Ärzte und Pflegepersonal gegen die Organspende am Lebensende“ – ÄPOL - Alarm: Organspender sind zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht tot. Sie werden durch die Entnahme getötet.
In Deutschland protestiert die Kritische Aufklärung über Organtransplantation - KAO - und fordert umfassende Aufklärung der Gesellschaft. Die potentiellen Spender haben ein Recht auf Wissen, denn wenn sie einer Organspende uninformiert zustimmen, gibt es keine Möglichkeit mehr zum Protest, wenn die Organentnahme beginnt.
Ungeachtet des internationalen Protestes gegen die Hirntoddefinition und deren Folgen für die „Spender“ versucht die Politik in Deutschland unter Führung des Gesundheitsministers Jens Spahn die Gesellschaft weiterhin massiv durch Werbung unter Druck zu setzen. „Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe! Organspende ist gelebte Liebe“.
Renate Greinert: „Es geht in den seltensten Fällen wirklich um Lebensrettung. Nach neuesten Zahlen der DSO warten 77% der Organempfänger auf eine Niere. Diese Menschen haben eine Alternative, die Dialyse. Alle wartenden Organempfänger insgesamt machen etwa 0,012% der Gesellschaft aus. Es geht also nur bei 23% der wartenden Organempfänger um „Lebensrettung“. Wozu braucht die Transplantationsmedizin uns alle als potentielle Organspender??? Ganz einfach: Noch ist die Organübertragung ein weltweiter Menschenversuch im Experimentierstadium. Das Immunsystem des Menschen ist die Hürde der Transplantationsmedizin, die immer noch nicht überwunden ist. Aber wenn die Medizin es schaffen sollte, dann sind wir im Frankensteinzeitalter angekommen.“
Ausgehebelt wird durch diese Medizin vor allem auch die ärztliche Aufklärungspflicht, erst kürzlich im BGB neu verankert. Schließlich ist ein Mensch vor der „Hirntoduntersuchng" ein Patient mit allen Rechten.
Nach der „Hirntodfeststellung“ wird dann alles unternommen, um diese juristische „Leiche" am Leben zu erhalten, z.B. mittels Reanimation - erst durch die Entnahme der Organe endgültig darf der Mensch endgültig sterben.
Schon 1987 meinte Prof Pichlmayr zu Renate Greinert, die ihren Sohn ohne Kenntnis der wahren Hintergründe zur Organentnahme freigegeben hatte, im Beisein von Zeugen:
„Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr…“
Dieser Satz von einem der berühmtesten Lebertransplanteure Deutschlands hängt wie ein Damoklesschwert über der Transplantationsmedizin.
Seit 1968 hat man der Gesellschaft vorenthalten, dass die Hirntoddefinition eine „legal fiction (rechtlich akzeptierte Annahme)“ ist, damit Mediziner straffrei Organe aus lebenden Menschen entnehmen können. Menschen, die durch neue medizinische Möglichkeiten wie der künstlichen Beatmung am Leben gehalten wurden und nicht die Rückkehr ins bewusste Leben schafften, gerieten in den Fokus der Transplantationsmedizin, die bereits die technischen Probleme der Organübertragung gelöst hatte, aber noch daran scheiterte, dass ein Organ, nach dem Tod entnommen, innerhalb weniger Minuten nach Atem- und Kreislaufstillstand nicht mehr übertragbar war. Sie waren ideale Träger von lebenden, vitalen Organen. Man bezeichnete sie zwar als „hirntot“, aber sie lebten, weil sie beatmet werden konnten. Nur lebende Personen kann man beatmen, Leichen kann man bestenfalls aufblasen.
In Harvard, Boston, 2018 forderten berühmte Befürworter der Transplantationsmedizin wie Professor R. Truog, die Gesellschaft darüber aufzuklären, dass Organspender lebende Patienten sind. Er spricht vom „ justified killing“, gerechtfertigtem Töten und hofft trotzdem auf Zustimmung der Gesellschaft.
KAO verlangt von den Verantwortlichen die Aufgabe der Pläne, eine Widerspruchsregelung einzuführen. Nur jede/r, der für sich selbst nach umfassender neutraler Aufklärung einer Organentnahme zugestimmt hat, darf als Spender/in in Frage kommen.
Renate Greinert: „70 Jahre Grundgesetz zu feiern und den Menschen ihr persönlichstes Recht, das auf ihren Körper, zu nehmen, ist ein Skandal!“

Kontakt:
Renate Greinert
1. Vorsitzende
Kritische Aufklärung über
Organtransplantation e.V.
Walkenriedstr. 7
38442 Wolfsburg
http://www.Initiative-KAO.de
mailto:renate.greinert@t-online.de


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II
Aufklärung und Beratung
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
 
Zum Tag der Organspende 2019: IGN bietet Aufklärung und Beratung zur Nierenlebendspende
Berlin - Eine Nierenlebendspende ist mit hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Darauf weist die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. (IGN) zum Tag der Organspende hin.
Durch den Verlust einer Niere sinkt beim Lebendspender die restliche Nierenfunktion auf ca. 70 % der Ausgangsfunktion. In einzelnen Fällen kann es zu noch größeren Funktionsverlusten kommen. Da die von der Transplantationsmedizin selbst gesetzten Grenzen der Nierenausgangsfunktion nach Auffassung der IGN deutlich zu niedrig sind, sind zahlreiche Nierenlebendspender nach der Spende trotz verbleibender gesunder Niere selbst „nierenkrank“ (CKD = Chronic Kidney Disease). Die Folge sind typische Symptome wie Leistungsreduzierung, Dauermüdigkeit, kognitive Einschränkungen wie Vergesslichkeit und einiges mehr. Diese Symptomatik ist bei „normal“ Nierenkranken als „Fatigue unter CKD“ anerkannt, jedoch wird bei Nierenlebendspendern seitens der Medizin reflexartig von psychischen Folgen der Nierenspende gesprochen.
Auch führt die Entnahme einer Niere in ca. 1/5 der Fälle (Studie Universitätsklinikum Erlangen 2016) zum sogenannten „Fatigue-Syndrom“, einer schweren Erkrankung, die zusätzlich zur Nierenfunktionseinschränkung auftreten und den gesamten Immun- und Hormonhaushalt des Körpers betreffen kann. Bleierne Erschöpfung, Schlafstörungen, kognitive Folgen und deutliche Verschlechterung unter Belastung sind einige der Symptome dieser Erkrankung, die viele Spender vorübergehend oder dauerhaft verfolgt. Auch hier wird seitens der Medizin der körperliche Zusammenhang in skandalöser Art und Weise negiert und die Ursachen psychologisiert.
Eine Abgrenzung zwischen „Fatigue-Syndrom“ und „Fatigue unter CKD“ ist oft nicht möglich, bzw. gehen beide fließend ineinander über.
Bluthochdruck (ca. 25 % der Spender), sowie erhöhte kardiovaskuläre Risiken sind ebenfalls erwähnenswert. Die Lebenserwartung ehemals gesunder Menschen sinkt durch den Nierenverlust. Die Wahrscheinlichkeit, selbst im Laufe des weiteren Lebens dialysepflichtig zu werden, steigt.
Kommt es zu Schäden, müssen Betroffene jahrelang und nicht selten erfolglos, für ihr Recht auf Versorgung und Absicherung kämpfen. Die zuständigen Unfallkassen verweigern die Anerkennung des „Fatigue-Syndroms“ als Folge der Spende und zahlen nur sehr widerwillig die für eine nachweisbare Nierenkrankheit in Folge des Nierenverlustes fällige Rente. Nicht selten müssen Spender ihre Arbeitsbelastung deutlich reduzieren oder Erwerbsminderungsrente beantragen. Einen wirtschaftlichen Ausgleich erhalten die Wenigsten hierfür.
Da die Organspende öffentlich völlig einseitig beworben und die Organlebendspende in diesem Zusammenhang als ausschließlich „gute Heldentat“ dargestellt wird, entsteht häufig ein enorm großer Druck auf potenzielle Lebendspender. Eine neutrale, risikoorientierte Aufklärung fand in der Regel bisher nicht statt. Jahrzehntelang wurden bekannte Risiken bei der Aufklärung oft unterschlagen oder verharmlost. Die für 2015 von der Bundesärztekammer angekündigten Richtlinien zur Organlebendspende fehlen noch immer.
Nun hat der BGH am 29. Januar dieses Jahr in zwei wegweisenden Grundsatzurteilen (Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17) glasklar formuliert, dass Organlebendspender nicht auf umfassende Aufklärung verzichten können und dass diese Aufklärung auch dem „Schutze des Spenders vor sich selbst“ dient. Schließlich sind Organlebendspender, die einem nahen Angehörigen ein Organ spenden möchten, oft emotional stark blockiert. Spätestens nach den BGH-Urteilen sollte der aufzuklärende Spender in den Fokus der Transplantationsmedizin rücken. Es geht um den Schutz gesunder Menschen. Der Druck ist zu nehmen. Ein „Nein“ zur Spende ist genauso zu akzeptieren, wie ein „Ja“.
Die Anforderung an die Klinikaufklärung ist nun enorm gestiegen. Ob die deutschen Transplantationszentren dieser Anforderung gerecht werden, ist noch offen. Die IGN ist hier sehr skeptisch.
Wer es in Erwägung zieht, einer emotional nahestehenden Person ein Organ zu spenden, kann sich zusätzlich zur Klinikaufklärung neutral und ergebnisoffen bei der Beratungsstelle der IGN in Berlin informieren:
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
Stromstraße 1
10555 Berlin
Telefon: 030-394 011 30
Hier ist die Vereinbarung von persönlichen Beratungsterminen möglich. Nierenlebendspender und ein Psychologe mit entsprechender persönlicher Erfahrung, stehen zur Verfügung. Die Beratung bezieht sich auch auf Schadensfälle nach einer Nierenlebendspende.
Auf Wunsch erfolgt das Gespräch mit Nierenlebendspendern und Psychologen in Zusammenarbeit mit der Siegmund Freud PrivatUniversität Berlin, dann in den Räumen der Universität.
Ärzte und Rechtsanwälte, die frei von persönlichen Interessen sind, können vermittelt werden.
Die Beratung ist kostenfrei. Spenden, um die wichtige Aufklärungsarbeit der IGN zu unterstützen, sind willkommen.
„Eine Lebendspende kann mit hohen Risiken verbunden sein. (...) Eine umfassende Aufklärung ist daher umso wichtiger. Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“ Hermann Gröhe (Bundesgesundheitsminister 2013 bis 2018)
 
Pressekontakt:
Ralf Zietz, 1. Vorsitzender
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
Stromstraße 1
10555 Berlin
Telefon: 030-394 011 30 Mobil: 0172-2721018 
mailto:ralf.zietz@nierenlebendspende.com

http://www.nierenlebendspende.com

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