NADA zum Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)

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Inhalt

Eine sportartgerechte Ernährung ist auch für Leistungs- und Hochleistungssportler in der Regel ausreichend, um den Energie- und Nährstoffbedarf zu decken. In vielen Fällen glauben Sportlerinnen und Sportler, zum Teil auch durch das Betreuungsumfeld oder die Industrie suggeriert, dass erhöhte Nahrungsanforderungen bestehen und diese nur mit Hilfe von NEM abzusichern sind. Dies kann in Sportarten mit sehr hohem Energieumsatz und langen Belastungszeiten in Training und Wettkampf gelegentlich vorkommen, so dass eine Versorgung mit energiereichen NEM (z. B. Riegel, Getränke, Gels) angebracht ist. Außerdem kann in bestimmten Situationen, z. B. bei Auslandsaufenthalten in Ländern mit geringen Hygienestandards oder bei einseitiger, kalorienreduzierter Ernährung, eine Versorgung mit ausgewählten NEM erforderlich sein. In jedem Fall sollte eine Verwendung von solchen Präparaten immer in Absprache mit Ernährungs­beratern und/oder Ärzten durchgeführt werden.
Bei der Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen in physiologischen Dosierungen, z. B. nach den Nährstoffempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), kann davon ausgegangen werden, dass keine gesundheitsgefährdenden Folgen bestehen. Dennoch sollte auch eine prophylaktische Zufuhr generell kritisch überdacht werden. Bei ärztlich diagnostizierten Defiziten sollte auf Mikronährstoffe mit Arzneimittelzulassung zurückgegriffen werden, da im Rahmen von Studien bei solchen Produkten bislang keinerlei Kontaminationen mit Dopingsubstanzen nachgewiesen wurden und die Hersteller strenge Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe einhalten müssen. Die NADA führt in ihrer „Beispielliste zulässiger Medikamente“ entsprechende Präparate auf.
Neben Vitamin- und Mineralstoffpräparaten sowie Spurenelementen mit Arzneimittelzulassung sind zahlreiche NEM in Drogerien, Supermärkten oder über das Internet erhältlich. Die Herstellungskriterien für diese NEM sind deutlich weniger streng als für Präparate mit Arzneimittelzulassung, so dass immer wieder Produkte gefunden werden, die für Sportler verbotene Substanzen wie Steroidhormone oder deren Vorläufer enthalten. Je nach Herkunft können diese gezielt beigefügt worden sein oder als Rückstände beim Abfüllprozess in Präparate gelangen. Auf Grund dieser Gefahr warnt die NADA grund­sätzlich vor der Einnahme von NEM.
Nach Untersuchungen des Institutes für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2001/2002 wiesen von 634 untersuchten NEM 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide (sog. Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren. Ausscheidungsversuche mit auf diese Weise kontaminierten NEM führten zu positiven Dopingbefunden vor allem für den Nandrolonmetaboliten Norandrosteron. Neuere Forschungsergebnisse (2010) zeigen Kontaminationen und Fälschungen mit anabol-androgenen Steroiden (Metandienon, Stanozolol, Designer-Steroide) und Stimulanzien (Sibutramin, Methylhexanamin) bei ausländischen, aber auch in Deutschland vertriebenen Produkten. Generell wird insbesondere vor Präparaten gewarnt, die mit enormen Wirkversprechen wie Muskelwachstum oder Gewichtsverlust werben.
Konsumieren Athleten solche NEM mit den beschriebenen Verunreinigungen, können anschließend abgegebene Urinproben z. B. positive Analysebefunden wie bei der Einnahme von verbotenen Steroidanabolika (z. B. von Nandrolon) liefern. Nach dem gültigen Anti-Doping-Reglement erfüllt dies den Tatbestand des Dopings. Daher wird eindringlich vor der unkontrollierten Anwendung von NEM gewarnt: Das Risiko trägt der Konsument, der Sportler.
Für den Sportler
kann es nach einem positiven Befund schwierig sein, den ursächlichen Zu­sam­men­hang zwischen der Probe und dem eingesetzten NEM zweifelsfrei nachzuweisen. Unternehmen, die NEM herstellen oder vertreiben, sollten zur Absicherung der Sportler über ein internes Qualitätsmanagement verfügen und regelmäßig Analysen der verwendeten Ausgangsstoffe vornehmen.
Vor dem Hintergrund der persönlichen Haftung des einzelnen Athleten bei der Anwendung von NEM bestehen ein großer Informationsbedarf und auch eine gewisse Unsicherheit. Wird auf derartige Produkte nicht verzichtet, gibt es – unabhängig von der NADA – die Möglichkeit, sich im In- und Ausland beispielsweise über die Sportverbände, die Olympiastützpunkte (OSP) oder auch online über bestimmte NEM zu informieren. Zwischenzeitlich fordern zahlreiche Spit­zen­sport­ver­bände von entsprechenden Sponsoren aus dem NEM-Sektor für die zur Verfügung gestellten Produkte eine Chargenprüfung auf Dopingsubstanzen (Informationen hierzu sind in der Regel über die Anti-Doping-Beauftragten der Fachverbände zu erhalten). In Deutschland bietet die so genannte „Kölner Liste“ des OSP Rheinland Herstellern die Möglichkeit zur Selbstauskunft. Sie nennt auch Produkte, die mindestens einmal am Zentrum für präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln unabhängig getestet wurden, www.koelnerliste.com. Die Kollegen aus den Niederlanden bieten mit ihrer NZVT-Datenbank (Netherlands Security System Nutritional Supplements Elite Sports) einen ähnlichen Service an.  
Die Veröffentlichung eines Produktes auf einer derartigen Seite bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt grundsätzlich frei von Verunreinigungen sein muss. Es bedeutet lediglich, dass das Dopingrisiko minimiert ist. Die Einschätzung des Dopingrisikos bleibt beim Sportler selbst.
Relevante Dokumente
Informationsbroschüre zu NEM des DOSB mit Beiträgen der NADA Beispielliste zulässiger Medikamente WADA-Verbotsliste
 
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Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
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