„Humanes Leben – Humanes Sterben“ - Ärzte vor Gericht: zwei Urteile
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Humanes Leben & Sterben
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die Frühjahrsausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS 2018-2) berichtet über zwei Gerichtsverfahren gegen Ärzte. In dem einen Fall klagte ein Mann gegen den behandelnden Arzt seines Vaters auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil der Vater ohne erkennbare Indikation noch sehr lange künstlich am Leben gehalten worden war. Der bekannte Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der den klagenden Sohn vertrat und den Prozess gewann, berichtet in der DGHS-Zeitschrift von dem Fall (S. 4-7).
Ein anderes Gerichtsverfahren beschäftigte Anfang dieses Jahres das Landgericht Berlin. Es verhandelte gegen einen Hausarzt, der vor fünf Jahren einer langjährigen Patientin bei deren Selbsttötung geholfen hatte. Der Fall endete mit einem Freispruch, jedoch will die Staatsanwaltschaft eine Revision, die bis zum Bundesgerichtshof geht. Alle Hintergründe lesen Sie auf den Seiten 10-11.
Ob und wie lange Angehörige nach dem Tod eines Pflegebedürftigen noch Leistungen von Staat und/oder Versicherungen erhalten, ohne dass diese zurückgefordert werden, ist Thema der regelmäßigen Kolumne von Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz (S. 14-15).
Im Service-Teil geht es um die Frage, wann man sich nach einem Schlaganfall wieder ans Autosteuer setzen kann und was vor Fahrtantritt zu beachten ist (S. 12-13).
Buchbesprechungen und Veranstaltungstipps runden die Zeitschrift wie gewohnt ab.
Eine interessante und gewinnbringende Lektüre wünscht Ihnen Ihre HLS-Redaktion! Anbei Ihr persönliches Leseexemplar.
Kontakt:
Wega Wetzel M.A.
Pressesprecherin DGHS e.V.
stv. Chefredakteurin "Humanes Leben - Humanes Sterben"
Tel: 0 30/21 22 23 37-22
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Sitz des Vereins: Berlin; Amtsgericht Charlottenburg, VR 30155 B
Präsident: Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher
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