Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich gegen eine weitere Zulassung des Herbizids Glyphosat auf europäischer Ebene gewandt

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Glyphosat - Ärzteschaft warnt!
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Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat – gemäß Beschluss ihrer jüngsten Vertreterversammlung – an die Bundesregierung appelliert, einer weiteren Zulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene im Herbst dieses Jahres nicht zuzustimmen, da trotz einer „positiven“ Bewertung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Zweifel an der gesundheitsschädigenden Wirkung des Herbizids nicht ausgeräumt sind.
Die Zulassung für Glyphosat war zum 30. Juni 2016 ausgelaufen. Die EU-Kommission hatte sie um 18 Monate verlängert, obwohl der weitere Einsatz des Herbizids unter den Mitgliedsstaaten umstritten war (Deutschland hatte sich der Stimme enthalten). Die daraufhin von der EU-Kommission bei der ECHA in Helsinki in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, Glyphosat sei nicht als krebserregend, mutagen oder organtoxisch einzustufen; bewiesen sei eine schädigende Wirkung auf „Augen und Haut“ sowie eine Giftigkeit für Tiere und Pflanzen in Gewässern.
Diese Beurteilung steht im Gegensatz zu den Ergebnissen der International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO aus dem Jahre 2015, die Glyphosat als krebserregend einstufte, sowie einer Studie der Deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom Mai 2016, die eine mögliche organschädigende Wirkung von Glyphosat beschreibt.
Unstrittig ist, so die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, dass Glyphosat als „Breitband-Herbizid“ die Artenvielfalt in unserer Umwelt nachhaltig schädigt. Äcker sind nicht nur Produktionsstätten für Nahrungsmittel, sondern auch Lebensraum für Pflanzen, Insekten und Vögel. Der Einsatz von Glyphosat (aktuell 5.000 Tonnen pro Jahr in der BRD) tötet Pflanzen aller Art ab und zerstört so nachhaltig die Lebensgrundlage vieler Tiere.

Bereits vor rund einem Jahr hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit äußerster Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission im letzten Moment ohne die Zustimmung der EU-Mitgliedsländer die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat für weitere 18 Monate erteilt hatte. Auch der 119. Deutsche Ärztetag 2016 hatte in einer vielbeachteten Entschließung mit überwältigender Mehrheit die Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, gemäß dem sogenannten Vorsorgeprinzip in Art. 191 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union keiner weiteren Verlängerung der Zulassung von Glyphosat zuzustimmen.
Weitere Entschließungen
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fasste am 22. Juli 2017 weitere Entschließungen, die wir nachstehend nur stark verkürzt wiedergeben.
Alle Beschlüsse sind jedoch im Volltext auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu finden (www.ärztekammer-bw.de).

Medizinstudium: Die Landesregierung wurde aufgefordert, Studierende der Humanmedizin bei Ausbildungsabschnitten, die in ländlichen Regionen absolviert werden, finanziell zu unterstützen.
Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst: Es wurde eine der Qualifikation und Verantwortung entsprechende Vergütung der ärztlichen Tätigkeiten im öffentlichen Gesundheitsdienst auf dem Niveau der großen Marburger Bund-Flächentarifverträge gefordert.
Qualitätssicherung: Die deutsche Ärzteschaft hat Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenversorgung entwickelt, umgesetzt und evaluiert. Die Ärztekammer sollte daher stimmberechtigtes Mitglied in der Landes-AG für sektorenübergreifende Qualitätssicherung werden.
Gesundheitscheck: Mit der DRV und weiteren Partnern sollen einvernehmlich klare Regelungen getroffen werden, mit denen sich der Rechtsanspruch auf den „Gesundheitscheck ab 45“ und sich hieraus ableitend konkrete Präventionsleistungen in Art und Umfang umsetzen lassen.
Gesundheits-Fachberufe: Die Berufsausbildung für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sollte den Rahmenbedingungen für andere Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen angeglichen werden, auch im Hinblick auf die akademische Qualifikation und Ausbildungsvergütung.
Physician Assistant: Der Physician Assistant übt eine Delegationstätigkeit zur Arzt-Entlastung aus, dabei findet keine Substitution statt. Studieninhalte und Kompetenzen sollten bundesweit, angelehnt an den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin, vereinheitlicht werden.
Notfallversorgung: Die Ärztekammer bringt sich aktiv in die Diskussion um die Notfallversorgung im Land ein. Der Ausschuss Notfallmedizin soll unter anderem Vorschläge für die Weiterentwicklung gerade am Übergang von der ambulanten zur stationären Versorgung erarbeiten.
Gutachterkommissionen: Die Landesärztekammer wurde in ihrem Bemühen um eine angemessene Finanzierung der Gutachterkommissionen unter Beteiligung der Haftpflichtversicherungen unterstützt.
Hausärztliche Versorgung: Die Delegierten sprachen sich für die Sicherung einer flächendeckenden hausärztlichen Versorgung aus. Eigentlich sollte künftig keine Hausarztpraxis mehr wegen Bewerbermangel schließen müssen. Quereinstieg und weitere Maßnahmen sollen weiterentwickelt werden.
Weiterbildung: Die Möglichkeit, die bislang auf die Allgemeinmedizin beschränkte Förderung der Weiterbildung auf eine Reihe anderer Fachgebiete zu erstrecken, wurde begrüßt. Alle Fächer der unmittelbaren Patientenversorgung sollen in die Förderung einbezogen werden.
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