Medikamentenversuche bei Demenzkranken – offene Fragen in Ruhe klären
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Demenzkranke + Medikamentenversuche?
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Düsseldorf - Die Bundesregierung will das Arzneimittelgesetz neufassen. Viel Aufregung verursacht dabei ein Vorschlag, bei dem es um die Arzneimittel-Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Patienten, z.B. Demenzkranken, geht. Im Fokus stehen Studien, deren Ergebnisse nicht den Patienten selbst, sondern der Allgemeinheit dienen. Die sogenannte gruppennützige klinische Prüfung soll nach Willen des Ministeriums durchgeführt werden, soweit eine Patientenverfügung dieses ausdrücklich gestattet.
Dazu Regina Schmidt-Zadel, die Vorsitzende des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften in NRW: „Bislang ist ein entsprechender Passus in Patientenverfügungen nicht bekannt und wirft viele ungeklärte Fragen auf, die aus unserer Sicht zu klären sind. In aller Regel müssen Patienten vor der Teilnahme an Medikamentenversuchen über deren Risiken aufgeklärt werden. Wie soll das bei in die Zukunft gerichteten Patientenverfügungen rechtlich und ethisch einwandfrei geschehen?
Eine solche Gesetzesänderung mit so tiefgreifenden Fragen jetzt auf die Schnelle verabschieden zu wollen, halte ich für den falschen Weg, dazu brauchen wir mehr Zeit. Ich empfehle Minister Gröhe dringend, diesen Passus zu einem späteren Zeitpunkt und unter Einbindung des Ethikrates und der mit diesen Fragen befassten Organisationen zu regeln.“
Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e. V. wurde 2002 gegründet und hat 120 Mitglieder.
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Er führt laufend eigene Projekte durch, z.B. das Projekt „Leben mit Demenz“, eine Schulungsreihe für Angehörige.
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