Behandlungsfehler – ein Albtraum für Patient, Arzt und Therapeut

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Behandlungsfehler
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Unabhängige Einrichtungen bieten Betroffenen außergerichtliche Klärung bei Behandlungsfehlerverdacht. Landesärztekammer Baden-Württemberg veröffentlicht aktuelle Statistik.

Wo Menschen arbeiten, sind Fehler nicht zu vermeiden, gerade wenn man die komplexen und schnellen Abläufe in der modernen Medizin und Pflege berücksichtigt. Hohe Qualität und Sicherheit der gesundheitlichen Versorgung lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern, Beinahe-Schäden und tatsächlich eingetretenen Schädigungen zu lernen. Dazu gehört auch, dass über solche Ereignisse nicht geschwiegen, sondern dass darüber gesprochen wird, um Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien der Risiko- und Fehlerprävention entwickeln zu können.
Wenn ein Behandlungsfehler geschehen ist, so ergeben sich daraus nicht nur Folgen für Patienten und Angehörige. Das Geschehene kann auch beim Arzt, beim Pflegenden oder beim Therapeuten schwere persönliche Krisen auslösen. Es wird in der Regel von allen Betroffenen als „Albtraum“ erlebt.
Wer einen (vermeintlichen) Behandlungsfehler erlitten oder verursacht hat, kann sich an die bei den Ärztekammern in Baden-Württemberg eingerichteten „Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ in Stuttgart, Reutlingen, Karlsruhe und Freiburg wenden. Diese klären als unabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient.
Die Kommissionen in Baden-Württemberg erstellen ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Den Kommissionen gehören neben dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, zwei ärztliche Mitglieder an. Mindestens ein ärztliches Mitglied ist in der Regel im gleichen Gebiet tätig wie der betroffene Arzt.
Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Empfehlungen. Wenn der Patient oder Arzt mit der Entscheidung der Gutachterkommission nicht einverstanden ist, kann er den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.
Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei. Durch die Besetzung dieser Gremien mit Ärzten und Volljuristen ist Sachverstand und Objektivität gewährleistet. Die Verfahrensdauer vor den Gutachterkommissionen ist unterschiedlich, in der Regel ist jedoch mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von etwa zehn bis zwölf Monaten zu rechnen.
Im Jahr 2017 wurden bei den vier Gutachterstellen der Landesärztekammer Baden-Württemberg insgesamt 1.057 Anträge gestellt. Mit einer Sachentscheidung abgeschlossen wurden 2017 insgesamt 591 Verfahren. Bei 156 der 591 Sachentscheidungen wurde ein Behandlungsfehler von den Kommissionen bejaht.

Weitere Informationen zur Arbeit der Gutachterkommissionen in Baden-Württemberg finden Bürger unter http://www.aerztekammer-bw.de/9600
Hinweis für die Redaktionen:
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt die mehr als 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.
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