Julika Rosenstock : Vom Anspruch auf Ungleichheit . Über die Kritik am Grundsatz bedingungsloser Menschengleichheit

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Online-Publikation: August 2017 im Internet-Journal <<kultur-punkt.ch>>
Ereignis-, Ausstellungs-, AV- und Buchbesprechung
<< Julika Rosenstock : Vom Anspruch auf Ungleichheit . Über die Kritik am Grundsatz bedingungsloser Menschengleichheit >>
364 Seiten, gebunden mit Schutzumschlag; ISBN 978-3-942393-86-7; 39,90 EUR
Dieser Titel ist auch im Verlag Humanities Online als E-Book erhältlich: http://www.humanities-online.de
Velbrück Wissenschaft, D-53919 Weilerswist-Metternich; http://www.velbrueck-wissenschaft.de

Charakteristik
> Rosenstock's Anspruch auf  Ungleichheit ist ein sinntief-visionärer Entwurf für alle von uns WeltbürgerInnen

Inhalt              
 In dieser rechtsphilosophischen Arbeit im Grenzbereich zur Soziologie und zur Politikwissenschaft setzt sich die Autorin mit der derzeitigen Renaissance ›rechten Denkens‹ und dessen gleichheitskritischer Rechts- und Gerechtigkeitsauffassung in den politischen und rechtlichen Diskursen der Bundesrepublik auseinander. Sie entwickelt dabei eine anerkennungstheoretisch fundierte Theorie über die Attraktivitätsgründe dieses Denkens, welche dessen Erfolg als Resultat der Herausforderungen, Schwierigkeiten und Zumutungen moderner Anerkennungsstrukturen charakterisiert.
 Die Arbeit zeigt, wie dieses Denken den Fortbestand von Freiheiten der Leistungsgesellschaft mit einer Abschwächung der Beschwerlichkeit der bürgerlich-liberalen Anerkennungsstruktur verbindet. Ist es doch das Versprechen einer Gesellschaft, in der man miteinander dient und nicht gegeneinander konkurriert, das mit solchem Denken eine Renaissance erlebt. Darüber hinaus werden in ihr die juristischen Debatten über die Rettungsfolter und das Luftsicherheitsgesetz mit ihrem rechtstheoretisch und politisch relevanten Drängen auf eine Abwägbarkeit der Menschenwürde einer breiteren Leserschaft zugänglich gemacht.
 Wir leben im Zeitalter der Gleichheit: Wer über Gerechtigkeit streitet, streitet über Gleichheit – und hält dabei die unbedingte Gleichheit der Menschen als Menschen für unbestreitbar. Allerdings wird dieser gefühlte Grundkonsens der bundesdeutschen Rechts- und Gerechtigkeitsauffassung seit einiger Zeit wieder öffentlich infrage gestellt. Entsprechende Positionen finden sich in rechtspopulistischer und rechtsradikaler Kritik an der Gleichmacherei und einen Identitätsverlust der Geschlechter und Völker. Sie finden sich aber auch in der fachjuristischen Debatte über die Rettungsfolter, das Luftsicherheitsgesetz und die Unabwägbarkeit der Menschenwürde.
 Die Autorin untersucht die Strukturen und Formen solch Denkens und fragt nach den Gründen seiner heutigen Attraktivität. Die Arbeit bietet somit eine Rekonstruktion der Staats- und Gesellschaftsvorstellungen des zeitgenössischen gleichheitskritischen Denkens. Sie zeigt, warum und inwiefern sich gleichheitskritisches Denken heute alles andere als erledigt hat, seine Anziehungskraft vielmehr auf spezifischen Schwächen einer bürgerlich-liberalen Gesellschaftsordnung beruht, deren Freiheiten von immer mehr Menschen als Bedrohung erfahren werden.
Sie macht zudem die Grundzüge der fachjuristische Debatte über den Einsatz der Folter, die gezielte Tötung von Entführungsopfern und die Abwägbarkeit der Menschenwürde zugunsten individueller oder nationaler Sicherheit einem juristisch nicht versierten Publikum zugänglich. Vor allem aber zeigt die Arbeit in einer kritischen Analyse die Existenz einer Anerkennungsstruktur im Zeitalter der Gleichheit auf, welche nicht an das Ideal allgemeiner Menschengleichheit anknüpft.

Autorin
Julika Rosenstock, Dr. iur., Promotion an der Humboldt Universität zu Berlin, Studium der Religionswissenschaft, Soziologie und Ethnologie an der Freien Universität Berlin und Universität Leipzig. Die Autorin arbeitet als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur. Sie ist Fellow am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin.

Stimmen
» Sowohl die eher soziologischen und politikwissenschaftlichen als auch die eher rechtsphilosophisch orientierten Abschnitte der Arbeit stellen eine lohnende Lektüre dar. Aufgrund der Aktualität der Analyse kann man der Autorin ausdrücklich wünschen, dass ihr Buch über den engeren akademischen Diskurs hinausgehend eine breite Leserschaft finden wird.«
socialnet.de, 9.2.2017, Roland Verwiebe
»... außerordentlich lesenswert ...«
Portal für Politikwissenschaft, 7.1.2016, Georg Kamphausen

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Fazit II
Die Wissenschaftlerin der Topoi Religion, Soziologie und Ethnologie Julika Rosenstock setzt sich in ihrem Diskursbuch "Vom Anspruch auf Ungleichheit" auf profunde Weise  'mit der Kritik am Grundsatz bedingungsloser Menschengleichheit' auseinander. Dabei stösst sie auf  Schritt und Tritt - neben dem Gleichheitsbegriff  besonders auf den Rechtsradikalismus als Beispiel elementarer Gleichheitskritik (Zerfall der Gesellschaft, Gleichmacherei , Leben als Bewährung..) sowie Geschlechter-  bis hin zur 'völkischen Identität' wie Abstammung, Schicksal, Familie und Volk als Ort strukturierter Verschiedenheit und nicht zuletzt 'Die Fremden' im Volk, in der Menschheit, mit ihrer In-Homogenität und als Illusion ?!).
Darüber hinaus beleuchtet Rosenstock auf  kluge und höchst fürsorgliche Weise das konservative Staatsrechtsdenken und die Grundpflicht des Füreinanderseins als Schutzpflicht und Feindrecht (Rettungsfolter? Keine, trotz schuldigen Lebens..)..
In ihrem Schlussplädoyer zum Anspruch auf  Ungleichheit entwirft sie eine empathisch-visionäre Gesellschaft der Würde und Ehre. Wobei sie die Anerkennungsstruktur sowohl individudalistisch (als Würde) als auch seinsgebunden (als Ehre) definiert. In Letzterer versammelt sie einen Kanon von Begriffen, wie 'Jeder:  zählt - nach seinen Fähigkeiten und Beiträgen,  - hat s/einen Platz - wie auch das Ich als Wir – schliesslich,  ein Recht auf Teilsein und Liebe'.
Rosenstock's Anspruch auf  Ungleichheit ist ein sinntief-visionärer Entwurf für alle von uns WeltbürgerInnen. Toi toi toi !
m+w,p17.8

Fazit I
Julika Rosenstock, eine gestandene unf fächerübergreifende Wissenschaftlerin, untersucht und subsumiert in ihrem Diskursbuch "  Vom Anspruch auf Ungleichheit " den Grundsatz bedingungsloser Menschengleichheit, geht dazu vom 'Rechtsradikalismus als Untersuchungsgegenstand' aus und strukturiert am 'Beispiel völkischer Identität (Volk als Abstammungs- und Schicksalsgemeinschaft)' und dem 'Volk als Ort strukturierter Verschiedenheit' und den 'Fremden' sowie dem 'Volk und der Menschheit in Homogenität und Illusion' daraus ihre Gegendarstellung:
Die 'Familie als Ort strukturierter Verschiedenheit' und die 'Personenwerdung und den Prozess der dialogischen Selbst- bis zur Seinsbildung' sowie 'Formen und Sphären der Anerkennung (Liebe, Recht, soziale Wertschätzung..statt schicksals-gebundener Seinsstolz.oder Kollektivelitismus (Rommelspacher)' ...
Denn so, folgert die Autorin, taugt  'Unverdientes nicht für eine soziale Wertschätzung ... im Kontext einer Leistungsgesellschaft' , jedoch 'im Rahmen einer seinsgebundenen Anerkennungsstruktur entsteht ein 'potenter Bestandteil einer Wertschätzungsordnung.'
So kommt Rosenstock zum Schluss dass 'jeder Beitrag zählt und jeder Mensch nach seinen Fähigkeiten (phylogenetisch und wir ergänzen ontogenetisch: Fertigkeiten und Kenntnisse) seinen Platz' einnimmt, sein 'Ich als Wir im Teilsein entfaltet und und so Liebe' gibt und erfährt - allerdings situativ eingebunden im jeweiligen Konflikt - Zeitraum seines Lebenslaufes.
Diesem hochaktuelllen und tiefschürfenden Diskursbuch, in der Sprach- und Satzfolge in grossen Zügen sehr komplex bis überfrachtend wirkendem Werk, fehlt zur optimierten Klarlegung die Zugriffs-Ergonomie / Leseefffizienz mit einem alphabetischen Begriffsregister im Anhang, was das pausenfreundliche Leseband nur bedingt vermag.
m+w.p15-3

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Einleitung :(Auszug .Schlussworte)
Da sich jedoch der Eindruck aufdrängt, dass nicht nur Ordnung als
»Lieblingswort der politischen Rechten«24 gelten kann, sondern Gleichheitskritik
augenscheinlich ihre liebste Gesellschaftskritik ist, steht die
Vagheit der Bestimmungsgrenzen der empirischen Phänomene nicht einem
Vorgehen im Wege, trotz der empirischen Vielfalt von inhaltlichen
Positionen, diesen gleichheitskritischen Grundzug herauszugreifen und
zum gegenstandsabgrenzenden und erkenntnisleitenden Identifikationsmerkmal
zu erheben – im Wissen um das darin liegende Verbleiben im
Fragmentarischen. In dieser Untersuchung wird deshalb rechtes Denken
als ein analytischer Klammerbegriff für Formen eines Denkens dienen,
das sich von bürgerlich-konservativen Wertvorstellungen bedächtigen
Erhaltens des Bewährten bis zur radikalrevolutionären Totalopposition
gegen das Bestehende erstreckt und für das Gleichheitskritik einen
wesentlichen, wenn auch im Einzelnen sehr unterschiedlich ausgeprägten
Charakterzug, ausmacht. Ein Denken, das sich auf diese Weise, ohne
damit eine Gleichsetzung zwischen seinen unterschiedlichen Ausprägungen
zu implizieren, von jenem Denken abgrenzen lässt, das sich, wenn
auch seinerseits mit erheblichen Unterschieden im Kleingedruckten, das
Gleichheitsideal auf seine Fahnen und in seine Programme geschrieben
hat.25 Ein Denken, das den Eindruck erweckt, dass die Ungleichbehandlung
der Ungleichen nicht nur Nebenfolge seiner Gerechtigkeitskonzeption
ist, sondern den Kern seines Verständnisses von Mensch, Staat und
Gesellschaft ausmacht.
Verlangt solches Denken, wie noch zu zeigen sein wird, doch nicht
die korrekte Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes basierend auf der
Präsumtion der Gleichheit, sondern vielmehr deren Umgestaltung unter
Rückbesinnung auf wesentliche, im Einzelnen jedoch sehr verschieden
gedachte Unterschiede zwischen den Menschen und damit die Abkehr
von der allgemeinen Menschengleichheit als einem unbedingten,
das heißt voraussetzungslosen und folglich unantastbaren Zustand, so
wie er für das Denken des Zeitalters der Gleichheit prägend ist. Nicht
die Formalvorschrift der Gleichbehandlung der Gleichen tastet eine solche
im Folgenden abgrenzungshalber auch als elementare Gleichheitskritik
bezeichnete Kritik an, sondern sie richtet sich (mit sehr unterschiedlichen
Schwer- und Bezugspunkten) gegen die Auslegung der materiellen
Bestimmung des jeweiligen Anwendungskreises auf der Basis der Präsumtion
allgemeiner Menschengleichheit als dem Ausdruck vorbehaltloser
Gleichstellung aller Menschen.
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Inhalt
1. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.1 Einführung in den Gegenstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.1.1 Das Zeitalter der Gleichheit und seine Kritiker. . . . . . 9
1.1.2 Elementare Gleichheitskritik als rechtes Denken. . . . . 12
1.2 Das Forschungsvorhaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
1.2.1 Die Forschungsfrage und das Forschungsziel . . . . . . . 17
1.2.2 Der Forschungsansatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
1.2.3 Anerkennung als Bedürfnis hinter der Ideologie. . . . . 19
1.2.4 Gesellschaft der Ehre – Gesellschaft der Würde . . . . . 23
1.3 Die Vorgehensweise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
1.3.1 Die Methode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
1.3.2 Das Material . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
1.4 Das Untersuchungsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
1.4.1 Rechtsradikalismus als Untersuchungsgegenstand. . . 30
1.4.2 Konservatives Staatsrechtsdenken als
Untersuchungsgegenstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
1.5 Einschränkungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
1.6 Aufbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
2. Gleichheit und Gleichheitskritik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
2.1 Gleichheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
2.1.1 Gerechtigkeit und Gleichheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
2.1.2 Gleichheit als Ordnungsprinzip der Gerechtigkeit. . . 44
2.1.3 Von der Gleichheit der Gleichen zur Gleichheit
der Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
2.1.4 Ausformungen der Gleichheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Politische Gleichheit 55 · Soziale Gleichheit 57
Julika Rosenstock
Vom Anspruch auf Ungleichheit
Über die Kritik am Grundsatz
bedingungsloser Menschengleichheit
© Velbrück Wissenschaft 2015
2.2 Kritik an der Gleichheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
2.2.1 Inhaltlicher und historischer Überblick . . . . . . . . . . . 60
Antiegalitaristische Gerechtigkeitstheorie und
elementare Gleichheitskritik 61 · Historische Topoi
gleichheitskritischen Denkens 62
2.2.2 Konjunkturen der Gleichheitskritik. . . . . . . . . . . . . . 72
3. Rechtsradikalismus als Beispiel elementarer Gleichheitskritik. . 75
3.1 Rechtsradikalismus in der Forschung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
3.1.1 Einführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
3.1.2 Geschichtlicher Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
3.1.3 Über Erfolgsgründe politischer Bewegungen
und ihres Denkens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
3.1.4 Theorien über den Erfolg des Rechtsradikalismus. . . . 86
3.2 Untersuchung rechtsradikaler Kritik an der Gleichheit. . . . . 93
3.2.1 Vom Zerfall der Gesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Liberalismus und Kommunismus 96 · Vom großen Geld 98
· Die USA und die Juden: Personifizierung des Feindes 100
3.2.2 Von der Gleichmacherei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Der Einzelne und seine Entwurzelung 106 · Hierarchie
als strukturierte Verschiedenheit 107 · Freiheit für die
Starken 110 · Werden als Entfaltung des Seins: Leben
als Bewährung 115
3.2.3 Das Beispiel Geschlechteridentität . . . . . . . . . . . . . . . 119
Die Vermengung der Geschlechter 119 · Die Rolle der
ökonomischen Interessen 121 · Der natürliche Unterschied
121 · Komplementarität: Gleichwertig, aber nicht
gleichartig 126 · Familie als Ort strukturierter Verschiedenheit
128
3.2.4 Das Beispiel völkische Identität . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Volk als Abstammungs- und Schicksalsgemeinschaft
130 ·
Verhältnis von Sonder- und Gesamtinteresse 133 · Das Volk
als Ort strukturierter Verschiedenheit 135 · Die Fremden 137
· Volk und Menschheit: Homogenität und Illusion 142
3.3 Zwischenfazit I: Leben als Schicksal . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
4. Elementare Gleichheitskritik im
konservativen Staatsrechtsdenken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
4.1 Staatsrecht, Grundrechte und Gleichheitskritik . . . . . . . . . . 161
4.2 Grundrechtsdogmatik als Forschungsgegenstand. . . . . . . . . 162
4.3 Gleichheitskritik im konservativen Staatsrechtsdenken . . . . 167
4.3.1 Rettungsfolter oder vom Umgang mit
schuldigem Leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
4.3.2 Das Luftsicherheitsgesetz und die unschuldigen Leben 193
4.3.3 Von den Bürgern und ihren Pflichten . . . . . . . . . . . . . 202
Die Grundpflicht des Füreinandereinstehens: das Bürgeropfer
205 · Die Grundpflicht des Gehorsams: Schutzpflicht
und Feindrecht 212
4.4 Zwischenergebnis II: Würde als Ehre. . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
5. Anerkennung als Bedürfnis hinter der Ideologie. . . . . . . . . . . . . 241
5.1 Personalitätsverständnis im Kontrast. . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
5.1.1 Von der Gleichheitskritik zum Personalitäts-
verständnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
5.1.2 Verbandsprimat und Anthropozentrik:
Der Gegensatz im Personalitätsverständnis . . . . . . . . 242
5.2 Vom Verständnis der Person zum Bedürfnis
der Personenwerdung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258
5.3 Der Prozess der dialogischen Selbstbildung . . . . . . . . . . . . . 260
5.4 Formen und Sphären der Anerkennung. . . . . . . . . . . . . . . . 274
5.4.1 Liebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
5.4.2 Recht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
5.4.3 Soziale Wertschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
5.5 Der Entwurf unterschiedlicher Anerkennungsstrukturen. . . 281
5.5.1 Gesellschaft der Würde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Die individualistische Anerkennungsstruktur 284 · Prekarisierung
der individualistischen Anerkennungsstruktur 292
5.5.2 Die Gesellschaft der Ehre. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
Die seinsgebundene Anerkennungsstruktur 300 · Seinsstolz
oder der Kollektivelitismus 307 · Jeder nach seinen Fähigkeiten
310 · Jeder Beitrag zählt 312 · Jeder hat (s)einen
Platz 314 · Das Ich als Wir 315 · Teilsein und Liebe 318
6. Schluss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
Danksagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
Abkürzungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
Literaturverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339

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