Grundkonsens als Phänomen staatlicher Gemeinschaft . .Martin Lendi
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Staatliche Gemeinschaft - Grundkonsens . M. Lendi
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Online-Publikation: März 2022 im Internet-Journal <<kultur-punkt.ch>>
Ereignis-, Ausstellungs-, AV- und Buchbesprechung
<< Grundkonsens als Phänomen staatlicher Gemeinschaft . .Martin Lendi >>
97 Seiten, 14,8 x 21,0, broschiert, ISBN: 978-3-7281-4101-9, CHF 28,00 | € 26,00
vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich; http://www.vdf.ethz.ch; mailto:verlag@vdf.ethz.ch; mailto:signer@vdf.ethz.ch
Charakteristika
> Topoi :
Demokratie, Meinungsfreiheit, Politischer Diskurs, Konfliktbewältigung, Contrat social, Grundnorm, Gemeinwohl
Inhalt
Die kritische Auseinandersetzung mit dem Grundkonsens ist unumgänglich, weil von ihm in diversen Disziplinen und sogar in den allgemeinen Lehren zum Staatsrecht die Rede ist. Es geht im vorliegenden Text vorweg um den politischen Grundkonsens – in Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie dem contrat social.
Rund um den politischen Grundkonsens bleiben zwar viele Fragen – mangels positivrechtlicher Hinweise – offen, doch lässt sich dieser als extrakonstitutionelles Phänomen mit elementarer staatspolitischer Funktion erfassen und beschreiben. Ob er auch als verfassungsimmanent durch Auslegung gewonnen werden kann, wird diskutiert. Sein Inhalt wird auf das staatspolitisch Grundsätzliche hin durchleuchtet und beispielhaft in Richtung auf Demokratie, Rechtsstaat und nationale Kohärenz durchdacht, ohne andere Akzente auszuschliessen. Rechenschaft gibt sich die Analyse über die Formierungsschwierigkeiten des Grundkonsenses in Zeiten heterogen werdender Bevölkerungen.
Der Autor bejaht die Wünschbarkeit und Erforderlichkeit des politischen Grundkonsenses, weist aber die Pflicht des Vorbedenkens der breit angedachten Zivilgesellschaft zu, die von politischen Inspiratoren profitieren kann.
Zum Autor:
Martin Lendi, Prof. Dr. iur. Dr. h.c., Rechtsanwalt, geb. 23.9.1933, aufgewachsen in St. Gallen, studierte Rechtswissenschaft an Universität Zürich, war von 1961 bis 1969 Departementssekretär des Baudepartementes des Kantons St. Gallen und von 1969 bis 1998 Professor für Rechtswissenschaft an der ETH Zürich. Vorlesungen hielt er zum Staats- und Verwaltungsrecht, zum Raumplanungs-, Verkehrs-, Umwelt- und Siedlungswasserwirtschaftsrecht, zur Planung als Auseinandersetzung mit der Zukunft, ferner zum Militärrecht sowie zum Recht der Sicherheitspolitik. Er war Mitglied zahlreicher Experten- und beratender Kommissionen des Bundes und verschiedener wissenschaftlicher Gremien und Akademien im In- und Ausland.
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Fazit, vorangestellt
Der "Grundkonsens als Phänomen staatlicher Gemeinschaft" in der hervorragenden Schrift von Rechtswissenschaftler .Martin Lendi vereint auf empathische Weise bereits als Vorspann das Poetische (W, Tell, Rütlischwur) mit der Rechtssprache (Gesellschaftsvertrags-Artikeln..in XII Kapiteln). Dessen Quintessenz lautet, dass 'der Grundkonsens Meinungsfreiheit bedingt', so der Autor.
Dazu dient die Verfassung als rechtsverbindliche Grundlage für den Grundkonsens als Annäherung zu den Elementen 'Demokratie und Rechtsstaatlichkeit'.
Lendi sieht im Grundkonsens ein qualitatives 'Doppel' : Die innerste Ausrichtung, einerseits auf das Grundsätzliche staatlicher Gemeinschaft , andererseits das einher gehenden politische 'feu sacre' als bewegendes Kernanliegen, aus dem Unterbewusst-Sein heraus als Schritt in eine offene und doch begrenzenden Zukunft, getragen von einer sich entwickelnden Rechtsordnung zugunsten der offenen Gesellschaft', so Lendi in seinen kongenialem Schlusswort zu einer demokratischen Seinsbewusstheit.
m+w.p22-3 < k. >
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ................................................... 5
I. Der politische Grundkonsens in seiner Zutrittsrelevanz ..... 9
II. Verwandte Begriffe .................................... 14
III. Vorweggenommene These .............................. 21
IV. Die Verfassung als rechtsverbindliche Grundlage ........... 27
V. Die Legitimität ersetzt die Rechtmässigkeit nicht,
stärkt sie aber ......................................... 36
VI. Lässt sich ein «voraus gesetzter» Grundkonsens aus der
geltenden Verfassung rechtsverbindlich herleiten? .......... 41
VII. Der Grundkonsens als «extrakonstitutionelles politisches
Phänomen» – zugunsten der Verfassung, der Rechts-
ordnung und der staatlichen Gemeinschaft ............... 50
VIII. Gedankenskizze zum politischen Grundkonsens –
eine Annäherung ...................................... 58
1. Das Grundkonsens-Element der Demokratie ........... 58
2. Das Grundkonsens-Element des Rechtsstaates .......... 62
3. Das Grundkonsens-Element der Kohäsion. . . . . . . . . . . . . . 64
IX. Die Realität von Konsens, Dissens und Grundkonsens ...... 69
X. Das ethisch-politische Ringen um den Grundkonsens ...... 72
XI. Der Grundkonsens in Staaten mit Vorbehalten zu
Demokratie und Rechtsstaat sowie bei konservativen
Grundeinstellungen .................................... 79
1. Staaten mit Vorbehalten .............................. 80
2. Staaten mit konservativen Grundhaltungen ............. 84
XII. Der Grundkonsens bedingt Meinungsfreiheit .............. 88
XIII. Erkenntnisgewinn ..................................... 92
Zum Autor..................................... 97
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