Zehn Jahre Gleichbehandlungsgesetz : Für Menschen mit Behinderung jedoch kein Grund zu jubeln

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Gleichbehandlungsgesetz? Für Menschen mit Behinderung jedoch kein Grund zu jubeln

(Vertiefenden Inhalt erwarten wir nach dem Fachtag)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, oder auch "Antidiskriminierungsgesetz" genannt, feiert morgen 10jähriges Jubiläum.
Unser Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter fordert dringend Nachbesserung bzw. eine Reformierung des Gesetzes, da Diskriminierungen noch immer auf der Tagesordnung stehen.
 
Anti-Diskriminierung auf dem Prüfstand
„Das 10jährige Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist für uns wahrhaftig kein Grund zum Jubeln“, sagt Gerwin Matysiak, Vorsitzender im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK. Für den Verband, der seit über 60 Jahren die Interessen von mobilitätseingeschränkten Menschen vertritt, sind die gesetzgeberischen Bestimmungen nicht ausreichend, um gegen Benachteiligungen durchgreifend vorzugehen. „Von einer diskriminierungsfreien Kultur sind wir hier noch weit entfernt, deshalb fordern wir eine zeitnahe Reform des Gesetzes“ betont Matysiak.

Trotz UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz stehen Ungleichbehandlungen auf der Tagesordnung. „Menschen, die auf ein Hilfsmittel wie beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, werden an jeder Treppenstufe vor einem Geschäft, einer Gaststätte oder einer Arztpraxis ausgegrenzt“, erklärt Matysiak und das, obwohl das AGG eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung verbietet.
Einziger positiver Aspekt ist für den BSK, dass durch das Gesetz das Thema „Diskriminierung“ mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt ist.

Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, kritisierte in ihrer Pressemitteilung zum  AGG-Jubiläum, dass der Schutz vor Benachteiligungen effektiver werden muss. „Als einziger  anerkannter Antidiskriminierungs- und Verbraucherschutzverband unter den Selbsthilfeverbänden gehen wir auch juristisch gegen Benachteiligungen vor“, stellt Matysiak fest. Aktuell klagt der BSK gegen Mitnahmestops von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen und Bahnen von Verkehrsbetrieben. „Es ist aber nicht unsere Aufgabe ständig auf  Diskriminierungen zu reagieren. Ich sehe hier den Staat in der Pflicht, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen um damit konsequent Barrieren abzubauen“.

Am 21. September wird der BSK in Kooperation mit Verena Bentele, Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, in Berlin einen Fachtag veranstalten. Dabei sollen die Stärken und Schwächen des AGG analysiert und Vorschläge für eine Reformierung des AGG erarbeitet werden.

Kontakt
Peter Reichert
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
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