Neue Website zum Grünen Rezept gestartet

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Neue Website zum Grünen Rezept gestartet

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Berlin - Das Grüne Rezept ist mit einer neuen Internetplattform an den Start gegangen: Ab sofort können Ärzte Grüne Rezepte kostenlos auf der Website www.pro-gruenes-rezept.de anfordern. Das Projekt „Pro Grünes Rezept“ haben zahlreiche Arzneimittel-Hersteller in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ins Leben gerufen.
Das Grüne Rezept ist ein Erfolgsmodell: Ärzte haben im Jahr 2015 circa 44 Millionen Verordnungen rezeptfreier Arzneimittel auf Grünen Rezepten ausgestellt. Das Grüne Rezept bietet Ärzten die Möglichkeit, ihren Patienten eine schriftliche Empfehlung zu rezeptfreien Arzneimitteln zu geben.
Auf der Website www.pro-gruenes-rezept.de finden Ärzte und Patienten ab sofort alle wichtigen Informationen rund um das Grüne Rezept. Ärzte können dort Grüne Rezepte mit nur wenigen Klicks kostenfrei bestellen und sich in ihre Arztpraxis liefern lassen.
Das Grüne Rezept bietet viele Vorteile. Es fördert die Beziehung zwischen Patient, Arzt und Apotheker. Zudem erweitert es die Therapieoptionen des Arztes um nebenwirkungsarme rezeptfreie Arzneimittel und ermöglicht diesem ein budgetneutrales Verordnen. Darüber hinaus wird die ärztliche Empfehlung auf Grünem Rezept in der Patientenakte dokumentiert. So hat der Arzt die gesamte Medikation seines Patienten im Blick.
Auch aus Sicht des Patienten spricht vieles für das Grüne Rezept. Eine schriftliche ärztliche Empfehlung auf Grünem Rezept fördert die Akzeptanz der Therapie und damit die Compliance der Patienten. Zudem ist das Grüne Rezept für den Patienten eine wichtige Merkhilfe. Es bietet Orientierung, Sicherheit und alle wichtigen Informationen zum rezeptfreien Arzneimittel.
In vielen Fällen werden auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen durch die Krankenkassen erstattet.
Mehr Informationen gibt es unter: http://www.pro-gruenes-rezept.de
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte. Mit seiner hohen Fach- und Sachkompetenz ist der BAH enger Ansprechpartner von Politik, Behörden und Institutionen im Gesundheitswesen sowie ein starkes Bindeglied zwischen den verschiedenen Interessengruppen. Mehr Informationen zum BAH gibt es auf der Webseite http://www.bah-bonn.de.


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Grünes Rezept: Krankenkassen erstatten rezeptfreie Arzneimittel
Auf dem Grünen Rezept steht ab sofort ein Hinweis, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. So können Patienten, je nach Krankenkasse, bis zu 400 Euro im Jahr sparen.
Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Der bisher geltende Satz "Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen." wird künftig ersetzt durch "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen." Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam.
Die Mehrheit der Krankenkassen - etwa 70 von 123 - machen derzeit davon Gebrauch, die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung zu übernehmen. In erster Linie werden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis auch direkt auf dem Grünen Rezept. Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro. Einzelheiten dazu sollten Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, kann das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke auch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung des Patienten als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden.
Welche Kassen rezeptfreie Präparate erstatten und welche Regeln dabei gelten, lesen Sie in der Liste auf http//:www.aponet.de
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
 Unter den Linden 19 - 23
 10117 Berlin
mailto:aponet@abda.de
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Kontakt:
Dr. Hermann Kortland
Stellv. Hauptgeschäftsführer
mailto:kortland@bah-bonn.de 
Angelina Gromes
Referentin Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 3087596-123
mailto:gromes@bah-bonn.de
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Geschäftsstelle Berlin
Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller
Friedrichstraße 134
10117 Berlin

Geschäftsstelle Bonn
Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller
Ubierstraße 71-73
53173 Bonn
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