Deutsche Datenschutzrechte sind weiterhin in den USA weder durchsetzbar noch einklagbar! So fokussiert eBlocker Christian Bennefeld die aktuelle Datenschutzlage

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Aktuelle Datenschutz-Standards ?!
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Überblick
Deutschland ist bekannt für seine hohen Datenschutzstandards. Doch wie gut schützen Gesetze und Abkommen wie beispielsweise "Privacy Shield" deutsche Bürger tatsächlichen vor professionellen Datensammlern aus aller Welt? Die Realität zeigt ein ernüchterndes Bild. Denn: Egal, ob beim Surfen im Internet, der Nutzung einer Smartphone-App oder bei der Recherche per Google-Suchmaschine – vernetzte Geräte liefern unzählige Daten, die vorwiegend in den USA umfassend erfasst und verarbeitet werden.
Ein Beispiel:
Deutsche Datenschutzrechte sind weiterhin in den USA weder durchsetzbar noch einklagbar. Wer also US-Dienste und -Produkte von Microsoft, Google Facebook  & Co nutzt, wird ausspioniert wie eh und je. Selbst wer beispielsweise aktiv auf sämtliche Google-Dienste verzichtet, gerät auf rund 80 Prozent aller Internetseiten ins Visier von Google Analytics, einem Dienst, der das Nutzerverhalten protokolliert.

Inhalt
Tracking-Experte und eBlocker Geschäftsführer Christian Bennefeld geht  dem Thema auf den Grund:  

Datenschutz in Deutschland: Tricks zur Totalüberwachung öffnen
weltweitem Datenabfluss Tür und Tor
< Der gläserne Surfer ist Realität
< Datenabfluss in die USA auch mit „Privacy Shield“ kaum zu stoppen
< Standards hoch, Kontrolle mau – der Bürger muss selbst handeln
Hamburg, 21. September 2016 – Deutschland ist bekannt für seine hohen
Datenschutzstandards. Doch wie gut schützen Abkommen und Gesetze deutsche
Bürger tatsächlichen vor der Schnüffelei durch professionelle Datensammler aus aller
Welt, während beim Surfen hinterlassene Spuren primär in die USA wandern? Die
Realität zeigt ein ernüchterndes Bild: Egal, ob beim Surfen im Internet, der Nutzung
einer Smartphone-App oder bei der Recherche per Google-Suchmaschine – vernetzte
Geräte liefern massig Daten, die umfassend erfasst und verarbeitet werden.
Datensammler erhalten auf diese Weise Informationen über unsere sexuellen
Vorlieben und wie es um unsere Finanzen sowie unsere Gesundheit steht.
Gesammelt in Profilen ist der „gläserne Surfer“ längst Realität. Wissen Bürger
tatsächlich noch, was Unternehmen über sie wissen? Und hilft der Staat, dieses
Grundrecht zu wahren? Klare Antwort: Nein.
Weiterhin massenhaftes Datensammeln bei EU-Bürgern
Beispiel „Privacy Shield“, also der neue „Schild für die Privatsphäre“. Das
Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA soll die vom Europäischen
Gerichtshof (EuGH) bemängelten Datenschutzprobleme lösen. Müssen
Internetnutzer also seit Inkrafttreten nicht mehr fürchten, von Tausenden
Datensammlern – vorrangig aus den Vereinigten Staaten – bis ins Detail überwacht
und ausspioniert zu werden? Nein. Das neue Abkommen verpflichtet US-Firmen unter
anderem lediglich dazu, Daten von EU-Bürgern zu löschen, wenn der ursprüngliche
Verwendungszweck entfällt. Und es eröffnet EU-Bürgern die Möglichkeit, sich zu
beschweren. Im Prinzip ändert sich für Internet-Nutzer durch Privacy Shield aber
herzlich wenig. Deutsche Datenschutzrechte sind beispielsweise weiterhin in den USA
weder durchsetzbar noch einklagbar. Wer also nach wie vor US-Dienste und -
Produkte von Microsoft, Google Facebook & Co nutzt, wird ausgeschnüffelt wie eh
und je. Selbst wer beispielsweise aktiv auf sämtliche Google-Dienste verzichtet, hat
keine Chance. Denn in diesem Fall gerät man auf rund 80 Prozent aller Internetseiten
ins Visier von Google Analytics, einem Dienst, der das Nutzerverhalten protokolliert.
Auch die Geheimdienste dürfen weiter alles speichern, was sie in die Finger
bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es einen konkreten Verdacht gibt, oder
man noch nie ein Verbrechen begangen hat. Obendrein können sie sich selbst ohne
richterliche Anordnung bei den Daten von US-Firmen bedienen. An diesen Praktiken
ändert Privacy Shield rein garnichts.
Telemediengesetz: Theorie und Praxis
Das Telemediengesetz (TMG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den
Datenabgriff und die Profilbildung im Internet regelt, bietet zumindest auf dem Papier
gute Ansätze. In der Praxis erweist es sich aber als nahezu wirkungslos. Und das
gleich aus verschiedenen Gründen:
- So erlaubt das Telemediengesetz zwar die anonymisierte Datensammelung für
Marktforschungs- und Marketingzwecke. Eine Zuordung zu einer bestimmten
Person ist nur dann gestattet, wenn der Betroffene explizit zustimmt. Diese
Zustimmung erteilen Nutzer etwa bei der Anlage eines Google- oder Facebook-
Kontos automatisch – in der Regel ohne ihr Wissen. Im Klartext geben Nutzer
den Unternehmen grünes Licht für eine Totalüberwachung. Dadurch entstehen
im Laufe der Zeit detailierte Profile – umfassend, lückenlos und einzelnen
Personen zuortbar. Beispiel Facebook: Wer eine Internetseite samt „Like“-
Schaltfläche aufruft, leitet dadurch unter anderem seine IP-Adresse und sein
Surfverhalten an Facebook weiter. Das geschieht selbst dann, wenn der Nutzer
nicht bei Facebook angemeldet ist.
- Das Telemediengesetz räumt zwar jedem Nutzer ein Widerspruchsrecht ein,
das Internetseiten persönliche Daten erfassen. Allerdings lässt sich das in der
Praxis kaum umsetzen. Dazu müssten Surfer jedem einzelnen Tracker, die
massenhaft auf nahezu jeder Seite lauern, einzeln die Erlaubnis zum Sammeln
entziehen. Das müsste möglich sein, bevor sie die Seite öffnen – ist es aber
ohne technische Hilfsmittel aber nicht. Und: Werden die Cookies gelöscht, sind
gleichzeitig auch alle Widersprüche weg – und das Katz und Mausspiel geht
wieder von vorn los.
Zahnloser Tiger
Telemedien- und Bundesdatenschutzgesetz räumen Nutzern viele Rechte ein, etwa
Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Löschen oder Sperrung von Daten. Doch in
der Praxis sind diese kaum umsetzbar. Bei Problemen sollen die für jedes Bundesland
zuständigen Datenschutzbehörden weiterhelfen. Die sind allerdings hoffnungslos
unterbesetzt. In Bayern existieren beispielsweise 700.000 Unternehmen, die
personenbezogene Daten erheben. Dem gegenüber stehen 16 Mitarbeiter bei der
Datenschutzbehörde. In anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus. Dazu
kommt: Sitzt das Daten sammelnde Unternehmen im Ausland, etwa in den USA, sind
die deutschen Datenschutzbehörden machtlos.
Fazit
Die Datenschutzstandards in Deutschland sind gut – zumindest auf dem Papier. In
der Praxis mangelt es vielfach an der Umsetzbarkeit. Letztlich bleibt der umfassende
Schutz privater Daten an jedem Einzelnen selbst hängen, auf Vater Staat darf man
sich nicht verlassen. Zum Glück gibt es intelligente Geräte wie den eBlocker: An den
Router angedockt ist die kleine Box in wenigen Minuten einsatzbereit und setzt so das
Widerspruchsrecht auf sämtlichen Webseiten und Endgeräten automatisch um. Und
das Beste: Der Schutz wirkt ohne Software-Installation auf allen internettauglichen
Geräten, egal ob PC, Smartphone, Tablet oder Spielekonsole.
Über die eBlocker GmbH
Nach zweijähriger Vorbereitung im Stealth Mode ging 2015 die eBlocker GmbH mit Sitz in
Hamburg an den Start. Das gleichnamige Produkt eBlocker ist die nutzerfreundliche Lösung
für die Kontrolle über die eigenen Daten auf allen Endgeräten. Das multi-user-fähige Gerät
stellt die verloren gegangene Privatsphäre im Internet wieder her, lässt den Nutzer
vollkommen anonym surfen und blockiert Daten sammelnde Online-Werbung. Dank
einfachem Anschluss an das Heimnetzwerk, automatischer Konfigurierung und Software-
Updates ist der eBlocker auch für technisch unerfahrene Nutzer unkompliziert einsetzbar. So
schützt er im Handumdrehen private Daten und Surfprofile über alle Endgeräte hinweg:
Computer, Tablet, Smart-TV sowie jegliche im Heimnetzwerk angeschlossene Geräte sind
effektiv vor Datenspionage geschützt. http://www.eblocker.com

Kontakt
Griffel & Co. Kommunikation GmbH
Forsmannstraße 8b
22303 Hamburg, Germany
mailto:de-press@eblocker.com
Telefon: +49 40 6094586 00